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Dialog: Prämienstundung und Erleichterungen für das Neugeschäft

Dialog: Prämienstundung und Erleichterungen für das Neugeschäft

08. April 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Michael Stille, Vorstandsvorsitzender der Dialog Lebensversicherungs-AG (Foto), stellt angesichts der akuten Covid-19-Krise fest: „Die Bedingungen der Dialog Leben enthalten keine Ausschlüsse wegen Pandemien. Auch Todesfälle als Folge der gegenwärtig grassierenden Corona-Infektionen sind daher grundsätzlich von unserem Versicherungsschutz umfasst.“

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 08.04.2020

Die Dialog hilft aber auch Versicherungsnehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Zunächst befristet bis zum 30.06.2020, stundet sie auf Anfrage die Prämienzahlung bei Bestandsverträgen. Dabei wird von einem Zusammenhang mit Covid-19 ab der März-Prämie ausgegangen. Eine Stundung ohne Vertragsstorno führt nicht zu einer Provisionsrückrechnung.

Prämienbefreiung und -reduzierung in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

In den Bedingungen ihrer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen hat die Dialog für den Fall finanzieller Engpässe der Kunden mit dem erweiterten Lebensphasenmodell vorgesorgt. Dies gewinnt in der aktuellen Situation besondere Bedeutung: Unter anderem bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Dialog auf Anfrage für bis zu sechs Monate die Prämienzahlung, während der Versicherungsschutz ungeschmälert fortbesteht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Kunden im einfachen Lebensphasenmodell ohne Angabe von Gründen für maximal zwölf Monate Prämie und Pension auf den Mindestbetrag absenken und anschließend – ohne erneute Gesundheitsprüfung – wieder auf das Ausgangsniveau anheben.

Neugeschäft: Anhebung der Untersuchungsgrenzen

In der gegenwärtig schwierigen Situation bietet die Dialog auch Erleichterungen für das Neugeschäft an. Ein wichtiger Schritt besteht in der Anhebung der Untersuchungsgrenzen in der Ablebensversicherung. Zunächst gültig bis zum 30.06.2020, werden für Personen bis zu einem Alter von 49 Jahren Verträge bis 500.000 Euro ohne ärztliches Zeugnis bearbeitet. Für Verträge über 500.000 Euro ist das Ärztliche Zeugnis Stufe II erforderlich. Für Personen ab 50 Jahren bleibt es bei der Grenze von 200.000 Euro ohne Ärztliches Zeugnis. Sollte es Probleme bei der Beschaffung eines Ärztlichen Zeugnisses geben, bietet die Dialog an, in Abstimmung mit dem Vertriebspartner die untersuchungsfreie Summe vorab zu polizzieren.

Elektronische Übermittlung

Die Dialog unterstützt die naheliegenden Möglichkeiten, Anträge im kontaktfreien Verkaufsprozess einzureichen. So kann der Kunde Unterlagen, die er von seinem Vermittler erhält, nach der Unterschrift auf Papier mit dem Smartphone fotografieren und an den Vermittler oder direkt an die Dialog schicken. Die Dialog akzeptiert elektronisch signierte Anträge, vorausgesetzt die Unterschrift ist von guter Qualität. Anerkannte Verfahren sind z.B. die e-Unterschriften von Varias oder A-Trust.

In der Ablebensversicherung gilt nach aktuellem Stand, dass im Antrag Aufenthalte in Risikogebieten über die bestehenden Fragen hinaus nicht angegeben werden müssen. Für die Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden gegebenenfalls weitere Informationen zu Risikogebieten oder Quarantänemaßnahmen abgefragt.

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