Es ist vielen Kunden und Vermittlern bewusst, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft essenziell für jeden ist, der seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch seine berufliche Tätigkeit verdient. Unbestritten ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die umfassendste Absicherung der Arbeitskraft bietet. Ebenso klar ist jedoch, dass sie nicht für jeden Berufstätigen zugänglich oder bezahlbar ist.
Artikel von:
Mag. Erwin Weintraud
ÖVM-Vorstand
Neben der BU gibt es noch andere Möglichkeiten, die Arbeitskraft abzusichern, wie Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) und Multirisk-Produkte. Diese decken neben Grundfähigkeiten auch Risiken wie Organschäden oder Pflegefälle ab. All diese Absicherungsarten können zwar keine gleichwertige Alternative sein, aber sie ermöglichen dennoch einen gewissen Grad an finanzieller Absicherung im Falle gesundheitlicher Einschränkungen.
Bei der BU ist der Auslöser „Ich kann zu 50% nicht mehr meinen Job ausüben“ für viele schwer verständlich. Die BU versichert den Tagesablauf und bei Erwerbstätigen auch den sozialen Status (z.B. Einkommen). Wenn der normale Tagesablauf um mehr als 50% beeinträchtigt wird, ist ein Leistungsfall zu prüfen.
Die Sache mit dem Kopfkino…
Der Markt der GFV als Einkommenssicherung boomt in Deutschland mit steigender Zahl an Tarifen und Optionen. Kannst du nicht mehr stehen, gehen, dich bücken, knien oder eine Hand gebrauchen, bekommst du eine monatliche Rente … hier startet sofort das Kopfkino. Diese Situationen sind eigentlich klar und nachvollziehbar – man denke an einen Lehrer, der die Fähigkeit zum Sprechen verloren hat, oder an einen Handwerker, der nicht mehr greifen kann.
Es muss lediglich durch ärztliche Beurteilung nachgewiesen werden, dass mindestens für einen bestimmten Zeitraum eine der in den Polizzen aufgeführten Fähigkeiten verloren gegangen ist. Dabei ist es egal, ob der Grund ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden sind. Auch keine Rolle spielen die Fertigkeiten, die wir mit der Zeit erlernt haben. Nur das, was wir beherrschen, weil wir gesund sind, ist wichtig. Klingt einfach – klingt vielversprechend….
Verlust der Grundfähigkeit: Hohe Anforderungen
Wann gilt eine Grundfähigkeit als verloren? Die Definitionen der Leistungsauslöser sind oft sehr konkret, aber auch streng. Dies zeigt sich besonders bei Bedingungen, die sich gut anhand medizinischer Kriterien abbilden lassen.
Die meisten Anbieter definieren Sehverlust als ein Restsehvermögen von 5% oder einen Gesamt-Gesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad. Die Grundfähigkeit „Sehen“ gilt als verloren, wenn sich die Sehkraft nicht durch medizinische Maßnahmen oder Sehhilfen verbessern lässt. Das klingt schon ziemlich nach Blindheit.
Ähnliches gilt für den Hörverlust: Testverfahren müssen einen Hörverlust von mindestens 80% im Frequenzbereich des gesprochenen Worts nachweisen. Im Endeffekt muss man also so gut wie taub sein. Und wie schaut es aus bei psychischen Erkrankungen?
Wir Vermittler müssen die genauen Formulierungen der versicherten Fähigkeiten kennen und wissen, welche Formulierung am besten zum Absicherungswunsch des jeweiligen Kunden passt. Was ist für Kunden wirklich wichtig und was nur ein Marketing-Gimmick? Verlässliche Marktstandards fehlen aber nach wie vor.
Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact August-Ausgabe!
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