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Unwetterschäden: Bundesgremium der Versicherungsagenten rät zur Vertrags-Überprüfungen

Unwetterschäden: Bundesgremium der Versicherungsagenten rät zur Vertrags-Überprüfungen

12. August 2024

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2 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Statistiken belegen, dass die Anzahl der Unwetter in Europa deutlich steigt. Dadurch erhöhen sich auch Häufigkeit und Umfang der entstandenen Schäden signifikant. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten rät daher, Risiken immer wieder neu zu bewerten und bestehende Versicherungsverträge genau zu prüfen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12.08.2024

Nicht alle Verträge decken automatisch Schäden aller möglichen Unwettervarianten ab. Im Falle eines Unwetters können Schäden an Gebäuden und Geräten von verschiedenen Versicherungen gedeckt sein.

KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenten in der WKO:

"Schäden am Haus etwa sind durch die sogenannte Sturmschadenversicherung gedeckt, die normalerweise in der Eigenheimversicherung inkludiert ist. Gibt es Schäden am Hausrat, ist die Haushaltsversicherung zuständig, die zumeist ebenfalls ein Sturmrisiko abdeckt."

Das gilt auch für Schäden im Garten, etwa an Gartenmöbeln oder mobilen Grillgeräten.

Welche Ereignisse sind versichert?

Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Mure, Erdbeben oder Lawine sind sehr oft nur im Rahmen sogenannter Katastrophenschäden zu fest definierten Höchstbeträgen versichert.

KommR Horst Grandits:

"Die Versicherungssummen für Katastrophenschäden können variieren. Eine Prüfung bzw. Anpassung durch Ihren Versicherungsagenten ist auf jeden Fall ratsam."

Einrichtungen, wie Photovoltaikanlagen, Schwimmbäder oder spezielle Antennenanlagen können mitversichert werden, sind aber zumeist auch nicht automatisch im Schutz integriert. Schäden an Fahrzeugen sind in der Regel durch eine Kaskoversicherung gedeckt.

Polizzen prüfen, Risiken minimieren

Fast alle Risiken durch Unwetter können versichert werden, wobei Haushalts- und Eigenheimversicherungen die meisten Gefahren abdecken. Es ist wichtig, die Versicherungsverträge genau prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Schäden vollständig gedeckt sind. Dies gilt nicht nur bei neuen Einrichtungsgegenständen, sondern auch für alle bestehenden Verträge, um finanzielle Überraschungen und Unterversicherungen zu vermeiden.

Foto oben:KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenten in der WKO

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