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Drohnen: Wissensdefizite rund um rechtliche Vorschriften

Drohnen: Wissensdefizite rund um rechtliche Vorschriften

19. Mai 2017

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4 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Immer mehr Österreicher kaufen Drohnen – wissen aber nicht, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten der österreichische Versicherungsverband VVO, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Austro Control eine Erhebung zum aktuellen Wissensstand.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.05.2017

Laut einer aktuellen KFV-Erhebung würde jeder dritte Österreicher gerne eine Drohne nutzen. Auch wenn der Spaß-Faktor hier eine große Rolle spiele, sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen, so Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender von UNIQA Österreich und Vizepräsident des VVO. „Auch wenn aktuelle Entwicklung zeigen, dass es weder in Österreich, noch in anderen Ländern, viele Schadensfälle gibt, rate ich zu einer Risikoabsicherung über eine Versicherung.“

40% wissen nichts über Rechte

Viele Drohnen-Fans wissen häufig nur unzureichend über die in Österreich geltenden Bestimmungen Bescheid. 58% der Befragten geben an, zumindest ungefähr über die rechtlichen Vorschriften für die Drohnen-Nutzung informiert zu sein. Zugleich geben aber 4 von 10 Personen zu, gar nichts über die rechtlichen Aspekte zu wissen.

„Großen Aufklärungs- und Informationsbedarf“ ortet deshalb KFV-Direktor Dr. Othmar Thann. „Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist.“ Eigenen Angaben der Befragten zufolge wird die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet gelernt.

Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa

In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. Es werden allerdings genaue Kriterien und Standards definiert. Austro Control hat dazu Durchführungsbestimmungen erlassen, die bei der Bewilligung in erster Linie auf das Gefährdungspotential abstellen. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis einschließlich 150 kg). Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen.

„Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen“, erklärt Dr. Heinz Sommerbauer, CEO von Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen.“ Dieser Ansatz werde jetzt von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an einem gesamteuropäischen Regelwerk arbeitet, übernommen.

Seit Inkrafttreten des novellierten Luftfahrtgesetzes gab es insgesamt rund 3.000 Anträge, davon wurden rund 2.400 bewilligt. 2016 gab es 1.195 Bewilligungen (2015: 410; 2014: 150)

Tipps zum sicheren Umgang mit Drohnen
  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten außerdem Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.
  • Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. 

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