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E-Scooter-Unfall: Kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg

(Bild: © guteksk7 - stock.adobe.com)

E-Scooter-Unfall: Kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg

18. Februar 2025

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5 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine schnelle und flexible Möglichkeit, sich in der Stadt fortzubewegen. Doch was passiert im Falle eines Unfalls? Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) macht deutlich: Wer auf dem Weg zur Arbeit mit einem E-Scooter stürzt, kann nicht automatisch mit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. (10 ObS 55/24x)

Artikel von:

Mag. iur. Bernd Föttinger

Mag. iur. Bernd Föttinger

Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Erich Bernögger und Jurist bei AssCompact Österreich

Ein Grazer Arbeitnehmer nutzte seinen E-Scooter für den täglichen Weg zur Arbeit. Eines Morgens kam ihm ein Auto entgegen, woraufhin er seine Geschwindigkeit verringerte. Dabei geriet er ins Rutschen und stürzte. Die Ursache lag in der Bauweise des E-Scooters: Im Vergleich zu einem Fahrrad bietet er weniger Stabilität, insbesondere auf feuchtem Untergrund.

Nach dem Unfall stellte der Mann einen Antrag auf Versehrtenrente bei der Unfallversicherung, da sich der Vorfall auf dem Arbeitsweg ereignete. Er argumentierte, dass der E-Scooter mittlerweile ein gängiges Fortbewegungsmittel sei und daher der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greifen müsse.

Die Versicherung lehnte jedoch ab. Die Begründung: Ein E-Scooter sei kein sicheres und allgemein etabliertes Verkehrsmittel, sondern falle unter die Kategorie „Trendsportgerät“. Somit bestehe kein Versicherungsschutz.

OGH bestätigt Entscheidung der Versicherung

Der Fall landete vor dem OGH, der die Ablehnung der Versicherung bestätigte. Ausschlaggebend war die Einordnung des E-Scooters als nicht allgemein übliches und sicheres Verkehrsmittel.

Während Fahrräder als stabile und verkehrstaugliche Transportmittel gelten, sieht der OGH E-Scooter kritischer. Die kleinen Räder, der schmale Lenker und das geringe Gewicht erschweren die Kontrolle, insbesondere bei nasser Fahrbahn oder plötzlichen Bremsmanövern.

Zudem stuft auch der Gesetzgeber E-Scooter nicht als reguläres Verkehrsmittel ein. In der 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung werden sie gemeinsam mit Monowheels als „Trendsportgeräte“ klassifiziert. Ihre Nutzung erfordert daher besondere Vorsicht, da sie ein erhöhtes Sturzrisiko bergen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Grundsätzlich sind Unfälle auf dem Weg zur Arbeit unter bestimmten Bedingungen durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Wenn ein Fußgänger auf Glatteis ausrutscht oder ein Radfahrer in einen Unfall verwickelt wird, besteht meist ein Anspruch auf Leistungen.

Im Fall des E-Scooter-Fahrers war dies jedoch nicht gegeben. Der Sturz wurde nicht durch äußere Umstände verursacht, sondern war auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs zurückzuführen. Daher bestand kein Versicherungsschutz. Versicherungsvermittler sollten Kunden, die regelmäßig mit dem E-Scooter zur Arbeit fahren, auf dieses Risiko hinweisen und ihnen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlen.

Fehlende Pflichtversicherung: Ein weiteres Risiko

Ein weiteres oft unterschätztes Problem ist, dass für privat genutzte E-Scooter in Österreich keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Fahrer für verursachte Schäden in vollem Umfang selbst haften – sowohl mit ihrem aktuellen als auch mit ihrem zukünftigen Privatvermögen.

Für Versicherungsvermittler ergibt sich daraus eine wichtige Beratungsaufgabe: Sie sollten Kunden, die regelmäßig mit dem E-Scooter unterwegs sind, darauf hinweisen, dass sie bei einem selbstverschuldeten Unfall für Personenschäden oder Sachschäden in voller Höhe haften. Ohne eine private Haftpflichtversicherung müssen Heilbehandlungskosten, Reparaturen oder Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlt werden, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Welche Verkehrsmittel sind versichert?

Das Urteil wirft die Frage auf, welche Fortbewegungsmittel unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Fahrräder gelten als etablierte und sichere Verkehrsmittel, ebenso wie Autos, öffentliche Verkehrsmittel oder zu Fuß zurückgelegte Wege.

Kritisch wird es jedoch bei Fahrzeugen, die als Trendsportgeräte eingestuft sind. Dazu gehören neben E-Scootern auch Monowheels oder elektrische Skateboards. Wer sich für diese Alternativen entscheidet, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und kann im Falle eines Unfalls nicht auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen.

Fazit: E-Scooter – praktisch, aber mit Risiken verbunden

Das aktuelle Urteil macht deutlich, dass die finanziellen und rechtlichen Risiken für E-Scooter-Fahrer erheblich sind. Wer auf dem Weg zur Arbeit verunglückt, hat keinen automatischen Unfallversicherungsschutz. Noch schwerwiegender ist das fehlende Pflichtversicherungssystem: Verursacht ein E-Scooter-Fahrer einen Schaden, kann er unter Umständen mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

Für Versicherungsvermittler bedeutet das: Sie sollten gezielt prüfen, ob bestehende Polizzen ihrer Kunden Schäden durch E-Scooter-Unfälle abdecken, und gegebenenfalls passende Lösungen empfehlen. Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung kann essenziell sein, um finanzielle Risiken abzusichern.

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