Sollen Versicherungen Zugriff auf die Ergebnisse von Gentests erhalten? Darüber wird in der Schweiz derzeit diskutiert. In Österreich ist die gesetzliche Lage eindeutig.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 14.02.2018
Immer mehr Menschen lassen einen DNA-Test durchführen, um zu erfahren, ob für sie ein Risiko für bestimmte Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Diabetes besteht. Aber soll das Ergebnis auch der Versicherung mitgeteilt werden, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird? Der Schweizer Nationalrat diskutiert demnächst über eine entsprechende Gesetzesänderung, wie die Neue Züricher Zeitung berichtete.
Befürworter argumentieren, dass man niemanden zu einem Gentest zwingen würde, Lebensversicherer jedoch ein Einsichtsrecht haben sollten. Kritiker befürchten eine Zweiklassen-Versicherungslandschaft, auch Datenschützer sind skeptisch. Wenig verwunderlich, zumal es sich bei den Ergebnissen von Gentests um hochsensible Daten handelt.
Kein Zugang für Versicherer – mit Ausnahmen
In Österreich schreibt das Gentechnikgesetz strenge rechtliche Rahmenbedingungen vor. Die Weitergabe der Daten darf nur durch eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der jeweiligen Person zu einem bestimmten Zweck erfolgen. Arbeitgebern und Versicherungen ist es verboten, genetische Daten abzufragen. Die Weitergabe von Daten aus genetischen Analysen zur Untersuchung erworbener, also nicht erblicher Mutationen an Versicherungen ist vom Verbot ausgenommen (Gentechnikgesetz, BGBl. 510/1994, IV. Abschnitt).
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