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Einbruch: Vorsicht bei Urlaubs-Postings

Einbruch: Vorsicht bei Urlaubs-Postings

19. Oktober 2017

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Social-Media-Postings über den eigenen Urlaub oder das eigene Zuhause können ungewollte Folgen haben. Über Kanäle wie Facebook und Instagram spionieren Einbrecher potenzielle Ziele aus, warnt die D.A.S. Rechtsschutz AG.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 19.10.2017

Laut Statistik des Bundeskriminalamts wurden im vergangenen Jahr fast 13.000 Einbrüche in Wohnungen und Häuser verzeichnet. Die Aufklärungsrate ist dabei äußerst gering: 90% der Fälle bleiben ungelöst. „Viele Einbrüche in Häuser und Wohnungen erfolgen aufgrund von Statusmeldungen auf Facebook wie ‚Bin dann mal weg‘ und ‚Sonnige Grüße aus Mallorca‘ oder aufgrund von geposteten Ski-Urlaubsfotos“, sagt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S.. Wichtig ist es daher vor allem, seine „Privatsphäre-Einstellungen“ so zu wählen, dass die Information für die Öffentlichkeit und unbekannte Dritte gesperrt ist.

Postings keine Obliegenheitsverletzung

Ein unvorsichtiges Posting wird im Normalfall von der Haushaltsversicherung nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet. Dennoch sollten Angaben von der genauen Urlaubsdauer genauso vermieden werden wie das Posten von Fotos und Videos, auf denen ersichtlich ist, dass man sich gerade nicht zuhause befindet. Abzuraten ist auch von Aufnahmen, die zu viel von den eigenen vier Wänden preisgeben. So können Einbrecher nämlich nicht nur beurteilen, ob ein Einbruch lohnenswert ist, sondern etwa auch, ob man über Fenster oder Balkontüren leicht einsteigen kann.

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