Mit dem Jänner-Gehalt zeigen sich erstmals die Auswirkungen der aktuellen Steuerreform.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 25.01.2016
Die am 1. Jänner in Kraft getretene Einkommenssteuerreform verspricht, sich spürbar positiv auf den Kontostand des Einzelnen auszuwirken. Was hat sich geändert, und wer profitiert davon?
Konkret wurde der Eingangssteuersatz gesenkt, das Pendlergeld erhöht, der Kinderfreibetrag verdoppelt, der Spitzensteuersatz und die Kapitalertragssteuer erhöht.
Besonders niedrige Gehälter profitieren von der Senkung, denn die erste Progressionsstufe liegt bei einem Steuersatz von 25% und nicht mehr 36,5%. Erst ab 90.000 Euro Jahreseinkommen ist der Steuersatz gleich hoch und bei einer Million sogar höher – wenn auch der 55%ige Spitzensteuersatz vorläufig befristet bis 2020 ist.
Geringverdienende Selbstständige werden bei der Sozialversicherung entlastet, indem die Mindestbeitragsgrenze auf das ASVG-Geringfügigkeitsniveau gesenkt wird. Der Kinderfreibetrag wird von 220 Euro auf 440 Euro verdoppelt. Abgeschafft wird allerdings der Topf Sonderausgaben bis 2020, in dem beispielsweise Versicherungen steuermindernd geltend gemacht werden konnten.
Für bereits abgeschlossene Versicherungen gilt eine Übergangsbestimmung bis 2020, Neuverträge können bereits 2016 nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Erhöht wurde gleichzeitig die sogenannte Kapitalertragssteuer, also die Steuer auf Kapitaleinkünfte, von 25% auf 27,5%, wobei für Sparbücher weiterhin der alte Steuersatz von 25% anwendbar ist.
Den detaillierten Artikel zur Einkommenssteuerreform 2015/2016 lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe.
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