7Ob199/24a
Artikel von:

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Definition Erdrutsch in den Bedingungen: "Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn."
Allmählich und langsam verlaufende Baugrundverformungen aufgrund von Quell- und Schrumpfvorgängen der im Boden vorhandenen Tone und keine hangabwärts gerichteten Bodenbewegungen sind kein Erdrutsch im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.
versdb 2025, 8
Sturm
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