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Erdrutsch

Erdrutsch

04. März 2025

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob199/24a

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Definition Erdrutsch in den Bedingungen: "Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn."
Allmählich und langsam verlaufende Baugrundverformungen aufgrund von Quell- und Schrumpfvorgängen der im Boden vorhandenen Tone und keine hangabwärts gerichteten Bodenbewegungen sind kein Erdrutsch im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.

versdb 2025, 8
Sturm
7Ob199/24a

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