Österreich führte im Februar 2024 den digitalen Zulassungsschein ein. ERGO informiert über die rechtlichen Konsequenzen, wenn der digitale Nachweis bei einer Kontrolle nicht erbracht werden kann.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 07.06.2024
Mit der neuen ID-Austria können Fahrzeugbesitzer den digitalen Zulassungsschein nutzen. Über die App eAusweise lassen sich Führer- und Zulassungsschein digital bei Kontrollen vorweisen. Funktioniert der digitale Nachweis nicht, trägt der Lenker das Risiko.
Der digitale Zulassungsschein, der seit Februar 2024 in Österreich verwendet werden kann, ersetzt das physische Dokument. Außerhalb Österreichs ist er jedoch nicht gültig. Für die Beantragung muss das Fahrzeug in Österreich zugelassen und ein Smartphone mit biometrischer Identifizierung vorhanden sein. Zudem sind die Registrierung bei ID-Austria und der Download der Apps Digitales Amt und eAusweise notwendig.
Bei einer Kontrolle können Fahrzeuglenker über die eAusweise-App einen QR-Code generieren, der vom Kontrollorgan digital geprüft wird. Der aktuelle Status des digitalen Ausweises, wie etwa ein Entzug der Fahrberechtigung, wird dabei angezeigt.
Die Juristen des D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung Österreich haben die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtfunktionieren des digitalen Ausweises untersucht. Ist der Akku leer, das Smartphone defekt, die App nicht zugänglich, der Ausweis nicht ladbar oder die Internetverbindung unterbrochen, gilt dies als Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und wird behandelt, als hätte man seine Ausweisdokumente nicht dabei.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Kontrollgerät des Kontrollorgans defekt ist. In diesem Fall darf dem Lenker kein Nachteil entstehen. Das Kontrollorgan muss dann eine andere Möglichkeit zur Kontrolle finden.
Kann ein Lenker weder physische noch digitale Dokumente vorlegen, drohen Verwaltungsstrafen. Bei vergessenem, aber gültigem Führerschein oder Zulassungsschein sind mindestens 20 Euro zu bezahlen, in der Praxis oft mehr. Wichtig zu beachten ist auch, dass etwaige erforderliche Beiblätter wie Genehmigungsurkunden, deren Inhalt nicht im digitalen Zulassungsschein enthalten sind, weiterhin physisch mitgeführt werden müssen.
Außerdem kann der digitale Zulassungsschein derzeit nur von berechtigen Kontrollorganen geprüft werden. Sollte man den Zulassungsschein an anderer Stelle vorlegen müssen, zum Beispiel bei einer §57a Begutachtungsstelle, ist also weiterhin der herkömmliche Zulassungsschein vorzulegen.
Digitale Führerscheinprüfung bei Privatkäufen
Auch als Privatperson kann man mittels eAusweise-App Führer- und Zulassungsschein-Ausweisdaten anderer Personen prüfen, sofern diese auch die über ID-Austria zur Verfügung gestellte App nutzen. Dies kann z.B. bei der Prüfung der Ausweisdaten im Zuge von Privatkaufverträgen sinnvoll und hilfreich sein.
Da der digitale Führerschein jedoch vornehmlich zur Überprüfung der Lenkerberechtigung vorgesehen ist, muss der digitale Führerschein im Privatbereich nicht als Ausweisdokument anerkannt werden. Will man sich also im Zuge eines Vertragsabschlusses bei einem Geschäft ausweisen, sollte vorweg geklärt werden, ob die digitale Variante anerkannt wird.
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