zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Fahrzeug mit zwei Kennzeichen beschädigt Tor – welcher Versicherer haftet?

Fahrzeug mit zwei Kennzeichen beschädigt Tor – welcher Versicherer haftet?

09. Mai 2016

|

1 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Ein zugelassenes Fahrzeug mit einem zusätzlichen Probefahrt-Kennzeichen richtet einen Schaden an. Das ruft zwei Versicherer auf den Plan – die beide nicht für die Deckung aufkommen wollen. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler klärt die Frage.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.05.2016

Ein Mitarbeiter einer Kfz-Reparatur-Unternehmens montierte auf einem zugelassenen Auto zusätzlich eine blaue Werkstätten-Kennzeichen-Tafel. Während der Ausfahrt beschädigte er das Tor der angemieteten Kfz-Werkstätte. Wer hat den Schaden zu decken? Darüber waren sich die beiden beteiligten Kfz-Haftpflichtversicherer uneinig – sie verwiesen jeweils auf den anderen.

Beide Kfz-Versicherer haften, können aber die Hälfte wieder zurückfordern

Die RSS sagt: beide Versicherer haften! Dass ein „Probefahrt-Kennzeichen“ über das Fahrzeug gehängt werde, befreie den „normalen“ Kfz-Haftpflichtversicherer nicht von seiner Leistungspflicht. Ebenso sei aber auch der Versicherer des „blauen Taferls“ zur Haftung heranzuziehen – „im Ergebnis kann jeder der Versicherer vom anderen die Hälfte im Regressweg einfordern.“

Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler; bearbeitet von AssCompact Österreich

 

 

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)