Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ über das Thema Anlageberatung und über die verschiedenen Möglichkeiten abzufragen, ob das beratende Unternehmen bzw. die beratende Person über die notwendige Berechtigung verfügt, um eine Anlageberatung durchzuführen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.05.2022
„Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen bzw. der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Dafür können die FMA-Unternehmensdatenbank, die FMA-Vermittlerabfrage sowie das Gewerbeinformationssystem genützt werden
Bei einer Anlageberatung werden die finanzielle Situation, die Anlageziele und die Risikobereitschaft des Anlegers definiert. Auf Basis dessen, und nach ausführlicher Darstellung sämtlicher Informationen, Risiken und Kosten, wird eine Anlageempfehlung abgegeben. Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen Menschen vor einer Anlageentscheidung beraten. Die Unternehmen können aber auch Hilfspersonen – sogenannte „vertraglich gebundene Vermittler“ und Wertpapiervermittler – einsetzen.
Welche konzessionierte Unternehmen können Hilfspersonen einsetzen?
Vertraglich gebundene Vermittler und Wertpapiervermittler.
Vertragsabschluss zwischen Ihnen und dem Unternehmen:
Verträge werden nicht mit den Vermittlern, sondern mit den von ihnen vertretenen konzessionierten Unternehmen abgeschlossen. Diese müssen sicherstellen, dass die Vermittler über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Anlageberatung verfügen, und haften auch für das Verhalten der VGV und WPV.
Beachten Sie den Unterschied zwischen Anlageberatung und Eigenvertrieb durch Emittenten:
Oft vertreiben Unternehmen das von ihnen selbst ausgegebene Wertpapier direkt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Das heißt, es wird kein Kundenprofil für Sie erstellt und keine Prüfung durchgeführt, ob das vertriebene Eigenprodukt für Sie tatsächlich angemessen, geeignet und in Ihrem Interesse ist. Es handelt sich um reines Marketing, Sie genießen keinen speziellen Verbraucherschutz – und das Investment kann sich im schlechtesten Fall negativ auf Ihre Finanzen auswirken.
Mit Stand 31. März 2022 waren in Österreich 1.870 Personen für 46 Unternehmen als vertraglich gebundene Vermittler, sowie 364 Personen für 21 Unternehmen als Wertpapiervermittler tätig.
Bild: © www.foto-und-mehr.de – stock.adobe.com
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