Die Finanzmarktaufsicht hat den Höchstbetrag der Bauspardarlehen, den einzelne Bausparer erlangen können, von 180.000 Euro auf 220.000 Euro angehoben.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 27.02.2019
Bausparern steht damit für ihre Wohnraumfinanzierung durch Bausparkassen ein um 22% höherer Finanzierungsrahmen zur Verfügung. Im selben Schritt werden auch der Höchstbetrag für unbesicherte Bauspardarlehen von 25.000 auf 30.000 Euro sowie der Mindestbetrag für Großbausparverträge von 360.000 auf 440.000 angehoben.
Die FMA übt damit eine Ermächtigung aus dem Bausparkassengesetz aus, diese Höchst- bzw. Mindestbetragsgrenzen per Verordnung festzulegen. Sie hat dabei auf die Stabilität der Bausparkassen und das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung Bedacht zu nehmen. Die Betragsgrenzen waren zuletzt im Jahr 2010 angepasst worden.
Bild: ©fotomek - stock.adobe.com
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