Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat die marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken auf ihrer Website veröffentlicht.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 19.09.2018
Dabei hat die FMA Entgelte innerhalb folgender Bandbreiten als marktüblich festgestellt: Wertpapierunternehmen verrechnen üblicherweise als Beratungshonorar 150 bis 300 Euro pro Stunde oder 0,5% bis 1,5 % des veranlagten Vermögens pro Jahr. Erfolgsabhängige Vergütungen liegen bei 10% bis 20% des Erfolgs in einem bestimmten Zeitraum. Emittenten von Finanzprodukten mit hohem Risiko verrechnen üblicherweise einen Ausgabeaufschlag zwischen 2,5% und 5,5% des gekauften Volumens; bei Finanzprodukten mit mittlerem Risiko einen Ausgabeaufschlag zwischen 2% und 5%; bei Produkten mit niedrigem Risiko liegt er zwischen 1% und 5%. Depotbanken verrechnen Depotgebühren von 0,1% bis 0,5% des veranlagten Vermögens pro Jahr; Spesen und Transaktionsgebühren liegen zwischen 0,15% und 0,75% der Transaktionshöhe.
Anbieter müssen Kunden informieren
„Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten der Entgelte sollen Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als Orientierungshilfe dienen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. Die Anbieter müssen ihre Kunden auch auf diese Veröffentlichung der FMA hinweisen. „Es handelt sich aber bei diesen festgestellten marktüblichen Entgelten um keine regulatorische Vorgabe, die Anbieter können auch davon abweichende Entgelte verrechnen.“
Erhoben wurden die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Nähere Informationen unter diesem Link.
Bild: ©Matthias Buehner
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