Ein „harter Brexit“ wird für die Finanzmarktaufsicht (FMA) immer realistischer. Diese verlangt daher „umfassende Maßnahmen“ der Versicherer, um den Schutz der Kunden sicherzustellen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 06.07.2018
Die Austrittsverhandlungen laufen schleppend, das künftige Verhältnis Großbritanniens zur EU ist noch ungeklärt. „Ein harter Brexit rückt leider immer mehr in den Bereich des Möglichen“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Wir tragen jetzt dafür Sorge, dass sowohl Versicherungskunden als auch Unternehmen auf dieses Szenario ausreichend vorbereitet sind.“ Kunden müssen vollständige Informationen über die möglichen Konsequenzen bekommen. Wenn dies „nicht in ausreichendem Maß“ geschehe, sollte man auch über eine gesetzliche Verankerung dieser Informationspflicht nachdenken.
Neun österreichische Versicherer betroffen
Betroffen sind zum einen Versicherungen aus Großbritannien mit Kunden in Österreich, die insgesamt ein Prämienvolumen von rund 240 Mio. Euro in der Lebens- und Schaden-/Unfallversicherung aufweisen. Zum anderen geht es um neun österreichische Versicherer, die grenzübergreifendes Geschäft mit UK-Kunden abwickeln. Das Prämienvolumen ist mit 10 Mio. Euro relativ gering – EU-weit beläuft es sich auf 26,5 Mrd. Euro.
Folgen für Verträge
Die FMA drängt darauf, dass britische Versicherer ihre Kunden in Österreich umfassend über die Konsequenzen eines möglichen harten Brexits informieren. Vor dem Brexit geschlossene Lebensversicherungsverträge bleiben grundsätzlich aufrecht. Es könne jedoch dazu kommen, dass Versicherungen aus der EU bzw. Großbritannien nicht mehr mit ihren bestehenden Lizenzen im jeweils anderen Rechtsraum tätig sein dürfen. Österreichische Kunden müssen darüber informiert werden, welche Konsequenzen das auf ihren bestehenden Vertrag hat. Das heißt etwa im Falle einer Verlegung des Unternehmenssitzes oder einer Bestandsübertragung von Versicherungsverträgen auf ein in der EU ansässiges Unternehmen, wer ihr künftiger Vertragspartner sein wird und welches Recht für den Vertrag gelten wird. Weitere essenzielle Informationen für diesen Fall sind etwa, welche Schlichtungsstellen und Aufsichtsbehörden zuständig werden.
Versicherer ausreichend vorbereitet
Zudem müssen die österreichischen Versicherer alle Vorkehrungen treffen, um auch die Auswirkungen eines harten Brexits verkraften zu können. Generell schätzt die FMA den Vorbereitungsgrad der österreichischen Versicherungsbranche derzeit als ausreichend ein. Eine kontinuierliche Vorbereitung sei aber weiterhin unerlässlich.
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