Die Wiener Städtische hat ihre Haushalts- und Eigenheimversicherung neu gestaltet.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 08.01.2016
Die neue Haushalts- und Eigenheimversicherung der Wiener Städtischen Versicherung inkludiert Fahrlässigkeit zu 100%. Sie schützt außerdem vor Phishing-Attacken bei Online-Zahlungen.
„Gerade in den letzten Jahren sind die Gefahren, die im Internet lauern, stark gestiegen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gegen Cyber-Risiken gezielt abzusichern“, so Vertriebsvorstand Mag. Hermann Fried „Pay Protection“ nennt sich der Schutz vor Phishing beim privaten Online-Banking oder bei Kartenmissbrauch, den die Wiener Städtische mit dem Haushalts- und Eigenheimtarif PREMIUM anbietet. Damit werden Vermögensschäden bis 2.500 Euro ersetzt, wenn sich Personen mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- oder Identifikationsdaten verschafft haben und unerlaubte Online-Geschäfte tätigen.
Grobe Fahrlässigkeit zu 100%, Leistung auch bei nicht aktivierter Alarmanlage
Neu sind auch die Deckung gegen „grobe Fahrlässigkeit“ zu 100% der Versicherungssumme und die Eigenschadendeckung für Sachschäden.
Fernseher, die von spielenden Kindern beschädigt werden, heruntergefallene Spielkonsolen oder eine kaputte Küchenmaschine, die beim Öffnen des Küchenschranks herausfällt und die Marmorplatte beschäftigt, sind in der erweiterten Premium-Gefahren-Deckung akzeptiert.
Wenn gewünscht, wird gegen Prämiennachlass ein Selbstbehalt je Schadensfall vereinbart. In der Premium-Variante verzichtet die Wiener Städtische aber auf den Selbstbehalt beim ersten Schaden. Ist man danach zwei Jahre schadensfrei, kommt bei einem neuerlichen Schaden abermals der Selbstbehaltsretter zum Einsatz.
Erstmals am österreichischen Versicherungsmarkt gibt es keinen Leistungsausschluss, wenn die Alarmanlage zu aktivieren vergessen wurde oder wenn sie ausfällt. Die Wiener Städtische gewährt einen Sicherheitsnachlass bis zu 20% für Alarmanlagen und Sicherheitstüren. Als ausreichende Sicherung werden auch „elektronische Sicherheitsschlösser“ mit Zahlencode oder Fingerprint anerkannt.
Erweitert wurde auch die Deckung in der Privathaftpflicht. Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, ist in der PREMIUM mitversichert. Auch die Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung betreffend der Alters- und Einkommensgrenze wurde den veränderten Anforderungen angepasst. So zählen etwa Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Familien- und Studienbeihilfe sowie Stipendien, Ferialpraxis oder auch Lehrlingsentschädigungen nicht als eigenes regelmäßiges Einkommen und beenden den Versicherungsschutz nicht mehr.
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