zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Advertorial

Investieren und Steuern sparen!

(Bild: © CHIARAMILO_5003 )

Investieren und Steuern sparen!

19. Dezember 2023

|

4 Min. Lesezeit

|

Finanzen

Aber am 32. Dezember ist es zu spät. Nutzen auch SIE den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, um Steuern zu sparen und im Idealfall auch noch Gewinne auf dem Kapitalmarkt einfahren – und ja, das geht! Möglich macht es das Einkommensteuergesetz in Kombination mit einem §14 konformen Investmentfonds. Denn diesen Gewinnfreibetrag (GFB) können ALLE natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften in Anspruch nehmen. Nicht nur Ihre Kunden!

Ob Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, sofern Sie betriebliche Einkünfte erzielen, haben Sie Anspruch auf den Freibetrag. Dieser reduziert Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage, wobei es unwichtig ist, ob Sie den Gewinn mittels Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

15% des Gewinns steuerbefreit

Durch den Gewinnfreibetrag (GFB) ist es möglich, für 15% des Gewinns keine Steuern zu bezahlen. Denn bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro, wird der sogenannte Grundfreibetrag von maximal 4.500 Euro (d.s. 15% von 30.000 Euro) automatisch durch das Finanzamt berücksichtigt. Dieser steht auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung zu. Übersteigt der Gewinn diese Schwelle kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser beginnt mit 13% für Gewinne bis 175.000 Euro und nimmt prozentuell mit der Höhe des Gewinns (max. 580.000 Euro) ab. Die Höchstgrenze des Steuerfreibetrages beträgt aber immer hin stolze 45.950 Euro, die man dem Finanzminister nicht schenken sollte. Dafür muss aber im gleichen Kalenderjahr im selben Umfang ein „begünstigtes Anlagevermögen“ angeschafft werden.

GFB-Rechner.arts.co.at

Investieren und Steuern sparen!

Für die optimale Ausnutzung dieser Steuerbegünstigung kann Ihnen online der Gewinnfreibetrags-Rechner (GFB-Rechner.arts.co.at) behilflich sein. Einfach die Höhe Ihres voraussichtlichen Jahresgewinnes eingeben und schon erhalten Sie den passenden Freibetrag. Wollen Sie zu Dokumentationszwecken dies auch mit Ihren Kunden besprechen, können sie sich auch ein PDF-Dokument erstellen lassen.

Vermögensaufbau mit Steuerzuckerl

Nach dem Einkommensteuer-Gesetz (§14 Abs.7 Z4) werden auch Investitionen in bestimmte Wertpapiere als steuermindernd im Sinne des Gewinnfreibetrages anerkannt. Und zwar dann, wenn es sich um Veranlagungen für Abfertigungen und Pensionen (z.B. §14 Fonds) handelt. Diese Investmentfonds müssen dann mindestens vier Jahre gehalten und in einem entsprechenden Verzeichnis aufgenommen werden. Damit können Sie idealerweise Steuern sparen und gleichzeitig vom Kapitalmarkt profitieren.

C-QUADRAT ARTS TR Vorsorge §14 EStG

Einen §14 konformen Fonds bietet der Trendfolge-Spezialist ARTS Asset Management mit dem "C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG" an und das mit eingebautem Risikomanagement. Der Mischfonds mit einer flexiblen Aktienquote zwischen 0 und 70 Prozent wird mit jenem Ansatz aktiv gemanagt, der auch von anderen, vielfach ausgezeichneten ARTS-Fonds bekannt ist. Hat sich gemäß den Algorithmen der trendfolgenden Logik ein Aufwärtstrend etabliert, wird die Aktienquote im Fonds schrittweise bis zum Maximum erhöht. Bewegt sich der Aktienmarkt in die Gegenrichtung, wird das Risiko heruntergefahren – im Extremfall besteht das Portfolio dann nur noch aus Staatsanleihen höchster Bonität und Geldmarkt-Instrumenten. „In einem solchen "Krisen-Modus" befand sich der ARTS-Fonds zuletzt im Frühjahr/Sommer 2022, als die Börsen im Gefolge des russischen Angriffs auf die Ukraine einbrachen“, ergänzt Harald Fuchs, Head of Sales Austria.Der C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG steht in einer ausschüttenden (ISIN AT0000789821) und thesaurierenden (ISIN AT0000A02PE1) Anteilsklasse zur Verfügung.

Rechtshinweis:
Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Steuerliche & gesetzliche Änderungen sind möglich. Die Darstellungen sind allgemeiner Natur, berücksichtigen nicht die individuelle steuerliche Situation des Anlegers. Performanceergebnisse der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Es wird ausdrücklich auf die Risikohinweise des Verkaufsprospektes sowie das Basisinformationsblatt (PRIIPs - KID) unter www.arts.co.at verwiesen.

Foto: Mag. Harald Fuchs, Head of Austria bei ARTS Asset Management

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)