zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Kollektiv-Rechtsschutz für OÖ KMU: Lücken als Chance für Makler

Kollektiv-Rechtsschutz für OÖ KMU: Lücken als Chance für Makler

09. Juli 2018

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Versicherungen

Eine kollektive Rechtsschutzversicherung für die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren hat die Wirtschaftskammer Oberösterreich für KMU bis 20 Mitarbeiter abgeschlossen. Fachgruppenobmann Dr. Gerold Holzer sieht im eingeschränkten Versicherungsschutz eine Chance für die oberösterreichischen Maklerkollegen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 09.07.2018

Wie berichtet hat die WKOÖ auf Initiative der neuen Präsidentin Mag. Doris Hummer für rund 72.000 Betriebe die Möglichkeit geschaffen, in Verwaltungsstrafverfahren auf einen kostenlosen Rechtsbeistand zurückzugreifen. Ausdrücklich vom Rechtsbeistand ausgenommen sind vorsätzlich begangene Gesetzesverstöße, Finanz- und Verkehrsstrafverfahren oder Verfahren unter einer Geringfügigkeitsgrenze von 500 Euro. Die Rechtsschutzversicherung ist auf ein Jahr befristet, die Ausschreibung für den 1,1 Mio. Auftrag gewann die Allianz Elementar.

Die Fachgruppe der OÖ. Versicherungsmakler steht diesem „Serviceprodukt“ sehr kritisch gegenüber. „Schauen Sie sich die konkreten Bedingungen genau an, und Sie werden feststellen, dass das Produkt neben der vereinbarten Ausschnittsdeckung weitere Deckungseinschränkungen enthält“, informiert Fachgruppenobmann Dr. Gerold Holzer die oberösterreichischen Kollegen im aktuellen Newsletter.

Holzer sieht das kollektive Rechtsschutzprodukt aber dennoch als Chance: „Seien Sie vorbereitet, wenn Sie von Ihren Kunden auf dieses Produkt angesprochen werden. Keinesfalls sollte beim Kunden der Eindruck entstehen, dass mit diesem Baustein des Unternehmerschutzpaketes eine von Ihnen maßgeschneiderte und vollwertige Rechtsschutzdeckung ersetzt werden kann.“

Holzer rät dazu, den Spieß einfach umzudrehen: „Nehmen Sie eine eventuelle Anfrage zu diesem Produkt zum Anlass eine entsprechende Aufklärung und Beratung verbunden mit einer Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes durchzuführen – denn wir Versicherungsmakler sind gemäß Maklergesetz zur Wahrung der Interessen unserer Kunden verpflichtet!“

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)