Der Beirat entscheidet rasch und unbürokratisch, ob Lehrveranstaltungen anrechenbar sind.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 24.11.2015
Ob Seminare und Vorträge die Anforderungen der Lehrpläne der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erfüllen, wird ab sofort vom Bildungs-Beirat des Fachverbands beantwortet.
Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sind gesetzlich zur Weiterbildung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von drei Jahren verpflichtet. Mitglieder, die sich den Standes- und Ausübungsregeln verpflichtet haben, müssen 60 Stunden absolvieren.
Ausbildungsinstitute können ihre Veranstaltungen dem Fachverband Finanzdienstleister per Mail an finanzdienstleister@wko.at melden. Für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sind die relevanten Lehrpläne auf der Homepage des Fachverbands veröffentlicht. Institute, die die Anforderungen des Fachverbands erfüllen, sind auf der Website unter „Aus- und Weiterbildung“ gelistet.
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