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Neuer Beirat zur Fortbildungs-Anerkennung im Fachverband Finanzdienstleister

Neuer Beirat zur Fortbildungs-Anerkennung im Fachverband Finanzdienstleister

24. November 2015

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1 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Der Beirat entscheidet rasch und unbürokratisch, ob Lehrveranstaltungen anrechenbar sind.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 24.11.2015

Ob Seminare und Vorträge die Anforderungen der Lehrpläne der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erfüllen, wird ab sofort vom Bildungs-Beirat des Fachverbands beantwortet.

Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sind gesetzlich zur Weiterbildung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von drei Jahren verpflichtet. Mitglieder, die sich den Standes- und Ausübungsregeln verpflichtet haben, müssen 60 Stunden absolvieren.

Ausbildungsinstitute können ihre Veranstaltungen dem Fachverband Finanzdienstleister per Mail an finanzdienstleister@wko.at melden. Für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sind die relevanten Lehrpläne auf der Homepage des Fachverbands veröffentlicht. Institute, die die Anforderungen des Fachverbands erfüllen, sind auf der Website unter „Aus- und Weiterbildung“ gelistet.

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