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Neues Rücktrittsrecht: AK warnt Kunden vor Verlusten

Neues Rücktrittsrecht: AK warnt Kunden vor Verlusten

20. Juni 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Die Regierung startet einen neuen Anlauf zu einer Reform des Rücktrittsrechts bei Versicherungen. Ein Initiativantrag, den ÖVP und FPÖ vergangene Woche eingebracht haben, ruft nun Kritik seitens der Arbeiterkammer (AK) Wien hervor.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.06.2018

Der Entwurf sieht eine Novelle des Versicherungsvertrags-, des Konsumentenschutz- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes vor. Grundsätzlich wird darin eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen von 30 Tagen festgelegt. Diese beginnt zu laufen, sobald die Polizze inklusive Belehrung übermittelt wurde. Damit soll also das „lebenslange“ Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen bei einer mangelhaften Rücktrittsbelehrung fallen.

AK: Viele Kunden werden draufzahlen

Von der Arbeiterkammer Wien kam am Montag Kritik an dem Initiativantrag, der dem „Wunsch der Versicherungswirtschaft nachkomme. Wer in den vergangenen Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen habe und „Verluste“ einstecken musste, werde künftig ziemlich draufzahlen. In Österreich gibt es rund 2,4 Millionen Fondspolizzen – viele davon stecken in Fremdwährungskrediten als Tilgungsträger.

Fondsgebundene Verträge betroffen

„Betroffen sind vor allem jene Konsumenten, die in den vergangenen Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben und bei denen sich das von der Versicherung oder vom Vermittler versprochene Renditeversprechen nicht erfüllt hat“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Nach derzeitiger Judikatur gilt: Ist nun bei diesen Versicherungen die Rücktrittsbelehrung falsch, können Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten.“ Nach Ansicht der AK seien beim Rücktritt die Prämien plus Zinsen abzüglich der Risikoprämie zurückzuzahlen. Dies wolle die Versicherungswirtschaft verhindern und gestehe für Verträge, die mehr als ein Jahr alt sind, nur mehr einen deutlich geringeren Betrag zu.

Provision nur auf fünf Jahre verteilt

Auch einen weiteren „konsumentenfeindlichen“ Punkt ortet die AK Wien im jetzigen Entwurf: Die Verteilung der Abschlussprovisionen im Vertrag beträgt nun fünf Jahre – statt der zehn Jahre, die ursprünglich geplant waren. „Provisionen sollen auf die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages verteilt werden. Das bringt höhere Rückkaufswerte und Ablaufleistungen“, so Zgubic.

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