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ÖVM Maklertipp: Absicherung von Katastrophenschäden

(Bild: ©peterschreiber.media - stock.adobe.com)

ÖVM Maklertipp: Absicherung von Katastrophenschäden

08. März 2024

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4 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Letztes Jahr wurde nach einer Vielzahl an Stürmen und Überschwemmungen wieder einmal der Ruf nach einer gesetzlichen Absicherung für Katastrophenschäden laut. Das überrascht nicht sonderlich, weil das auch bei den großen Hochwasserereignissen 2002 und 2013 schon der Fall war. Man hat sich daran gewöhnt, dass die Lautstärke der Rufe nach einer allgemeinen Lösung gemeinsam mit den Pegelständen wieder sinkt.

Artikel von:

Christian Grünsteidl

Christian Grünsteidl

ÖVM Landesvorsitzender OÖ

Dieses Mal scheint es aber anders zu sein. Der Versicherungsverband der Versicherungsunternehmen Österreichs hat kürzlich gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit seinen Wunsch nach mehr Prävention und einer gesamtstaatlichen Absicherung für Katastrophenschäden erneuert. Nach einer Schadensumme letztes Jahr von mehr als 1 Mrd. Euro durch Wetterextreme wie Starkregen, Stürme, Überschwemmungen, Hagel, Trockenheit und zuletzt auch Erdbeben ist das nicht weiter verwunderlich. Während weltweit ca. 40% der Katastrophenschäden versichert waren, fanden in Österreich aber nur etwa 10% der Schäden eine Deckung durch eine Versicherung.

Der gesetzliche Versicherungsschutz für Katastrophenschäden soll laut Vorschlag des VVO keine Pflichtversicherung, sondern an die Feuerversicherung gekoppelt werden. Dadurch soll über das ganze Land ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden. Im Idealfall führt das dazu, dass die Versicherer von einer Negativselektion entlastet und auch exponierte Risiken vernünftig versicherbar werden. Offen bleibt aber, wie lange eine solche Lösung noch auf sich warten lasst. Es ist fraglich, ob es sich die Politik nehmen lässt, im Anlassfall medienwirksam in Gummistiefeln Betroffenheit und Solidarität mit den Notleidenden darzustellen und großzügig und schnell finanzielle Hilfen zu verteilen.

Was kann man als Versicherungsmakler in der Zwischenzeit tun, damit die Kunden im Fall der Fälle nicht im Regen stehen?

Einige Versicherer bieten schon länger die Möglichkeit, in der Gebäudeversicherung und der Eigenheim- und Haushaltsversicherung etwas höhere Summen für Katastrophenschäden zu versichern. Allerdings sind in der Gebäudeversicherung sechsstellige Beträge als Versicherungssumme eher die Ausnahme, in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung werden zum Teil bis zu 30% der Versicherungssumme für Gebäude und Wohnungsinhalt als Deckung angeboten. Leider mit dem Nachteil, dass exponierte Risiken nicht so hoch oder gar nicht, andere nur recht kostspielig versichert werden können.

Einen etwas anderen Weg geht die Vereint VAG Assekuradeur GmbH. Gemeinsam mit der Ostangler Brandgilde VVaG als Risikoträger werden hier als Ergänzung zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung für den Katastrophenfall bis zu 1.500.000 Euro pro Risikoadresse als Absicherung geboten. Besonders gefährdete Risiken (HQ30, rote Wildbachzone) sind zwar nur mit je 10.000 Euro für Gebäude und Inhalt und einer Summenausgleichsklausel versichert. Weniger exponierte Risiken (z. B. bis HQ 100) können aber bis zu 50% der Gebäude- und Inhaltssumme versichert werden. Darüber hinaus sind sogar bis zu 100% der Versicherungssummen versicherbar.

Fazit

Jedenfalls ist es aufgrund der Tatsache, dass die Ereignisse auch immer öfter an Orten auftreten, wo man sie nicht gleich vermutet, sehr ratsam, sich für seine Kunden bei der Versicherung von Sachwerten auf das Wesentliche zu fokussieren. Wohl kaum ein Hausbesitzer ist darauf angewiesen, Schäden unter 500 Euro ersetzt zu bekommen. Für die Prämienersparnis eines solchen Selbstbehaltes kann man für seine Kunden eine entsprechend höhere Versicherungssumme für Naturkatastrophen zukaufen.

Aber vielleicht dürfen wir uns ja bald über eine Reaktion des Gesetzgebers auf den Klimawandel und den Vorschlag des VVO und somit über mehr Sicherheit bei existenzbedrohenden Schäden für uns und unsere Kunden freuen.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact März-Ausgabe!

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