zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Partnernews

ÖVT: Überfordert ein Verkehrsunfall ein prominentes Leasingunternehmen?

(Bild: © sakepaint – stock.adobe.com)

ÖVT: Überfordert ein Verkehrsunfall ein prominentes Leasingunternehmen?

20. Oktober 2023

|

3 Min. Lesezeit

|

Im Blickpunkt

Ein Auffahrunfall mit reinem Sachschaden an einem Vormittag, wenige Tage vor Weihnachten. Beteiligt sind zwei LKWs, dazwischen wurde ein PKW (Leasingfahrzeug) eingeklemmt und schwer beschädigt. Das Verschulden ist eindeutig und unbestritten. Das klingt doch alles ziemlich einfach und nach Glattläufer, oder?

Artikel von:

Anna-Maria Taudes MTD Dipl. VT

Anna-Maria Taudes MTD Dipl. VT

ÖVT-Präsidentin

Der Unfall passierte am 12.12.2022 und nach fast fünf Monaten, am 28.03.2023, rief der Halter (Leasingnehmer) des beschädigten PKW bei unserem ÖVT-Mitglied um Hilfe!

Was war bis dahin passiert?

Vereinfacht gesagt: nahezu NICHTS! Oder wie schreibt das bekannte Leasingunternehmen (in der Folge: XY-Leasing) noch am Vortag (27.03.2023), nach mehr als vier Monaten Stillstand an ihren Leasingnehmer: „…wurde der Vertrag auch ohne Versicherungsleistung abgerechnet (Totalschadendatum 12.12.2022).“

Unser Fremdschadenregulierungsauftrag in aller Kürze: Nach der Auftragserteilung inkl. Honorarklärung wird rasch gemäß der patentierten ÖVT-Fremdschadenregulierungsmethode vorgegangen. Die Erhebungen werden anhand von Checklisten strukturiert abgearbeitet.

Wie schon RA Univ.-Prof. Dr. Christian Huber in seinem ÖVT-Gutachten ausführt, sind derartige Aufwendungen des ÖVT-Versicherungstreuhänders schadenersatzpflichtig.

Conclusio:

Ob jetzt Schlamperei, Bequemlichkeit oder einfach nur Unwissenheit auschlaggebend war, ist letztendlich nebensächlich. Sie kennen vielleicht meine These aus den Seminaren: „Der eine fragt nicht und der andere sagt´s nicht und schon ist der Pallawatsch passiert!“

Jedenfalls hat der Haftpflichtversicherer erst durch das dringend notwendige Einschreiten unseres Mitgliedes die Ansprüche anerkannt: Sämtliche Wiederbeschaffungskosten sind dann umgehend an das Leasingunternehmen überwiesen worden. Sagt zumindest voller Stolz XY-Leasing am 19.04.2023 und damit schien der Schadenregulierungsauftrag erfolgreich abgeschlossen.

Aber sämtliche Wiederbeschaffungskosten? Und jetzt wird es kurios…

Nicht nur, dass sich das Leasingunternehmen fast fünf Monate Zeit gelassen hat, die dringend erforderlichen Schritte zu setzen, um den Vermögensschaden ihres Kunden so gering wie möglich zu halten, verrechnen sie ihm mit ihrer Schlussrechnung unter dem Titel „Schadenabwicklungskosten fremdversichert“ auch noch 360 Euro. Insgesamt werden sogar 1.902,61 Euro für die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages keck und prompt mittels Abbuchungsauftrag vom Konto des Leasingnehmers eingezogen. Da fragt sich der völlig unschuldig zum Handkuss gekommene Klient: „Wo liebe Leasingfirma, war deine Leistung?“

Ist die Geschichte damit schon zu Ende? Nein leider nicht, denn sie wird jetzt erst richtig spannend! Doch davon mehr im nächsten ÖVT-Expertentipp.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Oktober-Ausgabe!

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)