Ein Lebensversicherer verweigerte die Prämienfreistellung eines Vertrags, da die monatliche Rente unter 20 Euro lag. Ob er das zurecht tat, wollte ein Makler von der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) wissen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.02.2018
Aus rechtlicher Sicht könne der Versicherer die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung bei Unterschreiten einer bestimmten Versicherungssumme oder Rente verweigern (§ 174 VersVG). „Sinn dieser Bestimmung ist es, keine Kleinstverträge aufrecht zu lassen, bei denen die zu verwaltende Summe in keinem Verhältnis zu den Kosten der Verwaltung steht“, führt die Schlichtungskommission aus. Allerdings müsste der Versicherer in diesem Fall die Auszahlung des Rückkaufswertes anbieten, zumal dieses Recht nicht ausgeschlossen werden könne.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
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