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Rechtliche Unklarheiten bei der IDD-Umsetzung

Rechtliche Unklarheiten bei der IDD-Umsetzung

15. Februar 2018

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3 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

In Deutschland, wo die Vorbereitungen zur EU-Vermittlerrichtlinie bereits fortgeschritten sind, erschwert die unklare rechtliche Lage Versicherern die Planung. In Österreich rechnet man offenbar mit einer Verschiebung der nationalen Umsetzung auf 1. Juli.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.02.2018

Zwei Drittel der deutschen Versicherer arbeiten derzeit mit Hochdruck an der IDD-Umsetzung – trotz vieler rechtlicher Unklarheiten. Das geht aus dem aktuellen „Branchenkompass“ von Sopra Steria Consulting und dem F.A.Z.-Institut hervor. Denn obwohl die EU-Kommission die Frist der Anwendung auf 1. Oktober verschoben hat, treten die gewerberechtlichen Vorschriften in Deutschland wie geplant am 23. Februar in Kraft. Allerdings fehlen den Versicherern noch die veränderten nationalen Rechtsverordnungen, was die Planung deutlich erschwert. Unklar ist beispielsweise, ob Versicherer ihren Kunden das derzeit gültige deutsche Produktinformationsblatt oder das europaeinheitliche aushändigen sollen – oder beide. Zudem fehlen konkrete Anforderungen an die Qualität der geforderten Weiterbildungsmaßnahmen für Vermittler. Der Produktgenehmigungsprozess ist ebenfalls noch nicht geklärt.

„Intelligente“ Compliance

Für 72% der deutschen Versicherer stellt der Compliance-Fahrplan eine große Belastung dar. Knapp ein Fünftel stößt laut eigenen Angaben an die Kapazitätsgrenzen.Viele Unternehmen beschäftigen sich daher mit Lösungen, wie sie die Compliance-Kosten auf ein verkraftbares Niveau begrenzen und schneller reagieren können. So sehen 46% der Entscheider großes Potenzial in der Nutzung von Big Data und künstlicher Intelligenz. Die sogenannte „Predictive Compliance“, also Ansätze mit lernenden Systemen für die Frühwarnung, Überwachung und Risikokontrolle, steckt allerdings noch in den Kinderschuhen. Erst acht Prozent der Versicherer haben automatisierte Überprüfungen von Compliance-Anforderungen in die operativen Prozesse integriert. Erste Einsatzgebiete sind die Verbesserung von Anti-Geldwäsche-Untersuchungen sowie Sprachassistenten, die Mitarbeitern einfache Fragen zur Einhaltung von Compliance beantworten. 

Wird auch Umsetzungsfrist verschoben?

Neben der Frist zur Anwendung auf 1. Oktober könnte nun auch jene zur nationalen Umsetzung auf 1. Juli 2018 verschoben werden. Eine diesbezügliche Entscheidung der EU könnte wohl frühestens im März fallen, wie der Fachverband der Versicherungsmakler kürzlich mitteilte. Bis dahin wäre allerdings die eigentliche Frist, der 23. Februar, bereits abgelaufen. Bis dato liegt allerdings noch kein Gesetzesentwurf für die notwendigen Novellierungen der Gewerbeordnung (GewO) und des Maklergesetzes (MaklerG) vor. Die IDD-Umsetzungsfrist dürfte damit rückwirkend verschoben werden.

 

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