Darf ein Versicherer für die Ausstellung einer Stornopolizze ein Entgelt verlangen? Das wollte ein Versicherungsmakler von der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) wissen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 16.02.2018
Zunächst gebe es keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Stornopolizze, hält die RSS fest. Eine Kündigung sei allein durch den Eingang beim Versicherer wirksam und eine Bestätigung oder Stornopolizze daher nicht zwingend erforderlich. Eine Stornopolizze, wie sie im Kündigungsschreiben verlangt wurde, wäre als Dokumentation des Vertragsstandes, also als Polizzenkopie (nach § 3 Abs 4 VersVG) zu sehen. „Für diese darf der Versicherer einen angemessenen Kostenersatz verlangen“, so die Schlichtungskommission abschließend.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
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