Am Mittwoch hat der Ministerrat die Regierungsvorlage für das „Versicherungsvertriebs-Änderungsgesetz 2018“ verabschiedet.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 01.03.2018
Der 24 Seiten lange Gesetzesentwurf enthält unter anderem Bestimmungen zu Produktfreigabe-Verfahren, allgemeinen Informationspflichten, Beratung, Produktinformation und Querverkäufen. Ein wesentlicher Abschnitt widmet sich auch dem Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.
Das Gesetz betrifft direkt nur Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Ein Entwurf zur IDD-Umsetzung für Versicherungsvermittler wird erst später folgen.
Der Gesetzestext zum Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz (VersVertrRÄG 2018) steht auf der Website des Parlaments zum Download bereit.
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