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Urteil: Check24 muss als Makler auftreten

Urteil: Check24 muss als Makler auftreten

22. August 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Das Online-Portal Check24 muss Kunden einem Gerichtsurteil zufolge umfassender beraten und informieren sowie genauer befragen. Die Urteilsbegründung liegt nun vor – und könnte richtungsweisend für die Praktiken von Online-Vergleichsportalen sein.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.08.2017

Anfang April fällte das Oberlandesgericht München ein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24 (AssCompact berichtete). Der nun vorliegenden Urteilsbegründung zufolge muss das Portal bereits beim Erstkontakt mit dem Kunden seinen Maklerstatus deutlich machen und damit auch vermitteln, dass es Provisionen bezieht und nicht nur Preise vergleicht. Eine entsprechende Erstinformation muss Check24 in Textform (Brief, Email oder obligatorischer Download) aktiv übermitteln. Bisher ist diese auf dem Portal nur sehr versteckt zu finden.

Alle relevanten Versicherungsfragen abzuklären

Zudem sei es eine Pflichtverletzung, wenn Check24 in Verbindung mit einem Abschluss den Besuchern seiner Webseite nicht alle wichtigen Fragen stellt, die für den Versicherungsschutz von Relevanz sind. Bei standardisierten Buchungsvorgängen muss gewährleistet sein, dass der Kunde hinsichtlich aller relevanten Aspekte des Versicherungsschutzes beraten und befragt wird.

Check24: Urteil gilt für alle Vertriebswege

Der BVK erhofft sich, dass in Folge des Urteils auch andere Online-Anbieter weitreichende Korrekturen an ihren Geschäftspraktiken vornehmen. Allerdings sieht Check24 den Sachverhalt etwas anders. Bezüglich der Vorschriften zur Erstinformation betont der Online-Anbieter, das Urteil sei für alle Vertriebskanäle maßgebend. Es gehe nicht darum, dass Check24 sich als Makler zu erkennen geben müsse, sondern dass der Kunde ein Dokument mit der Erstinformation auf einem dauerhaften Datenträger erhalte. Dies betreffe alle Vertriebswege – im Internet sowie bei telefonischer und persönlicher Beratung.

Klage gegen Durchblicker

Auch in Österreich steht ein ähnlicher Rechtsstreit in den Startlöchern: Im Mai reichte nämlich der Fachverband der Versicherungsmakler eine Klage gegen das Online-Vergleichsportal Durchblicker ein. Dieses würde nicht nur die Beratungspflichten ignorieren, sondern auch den irreführenden Eindruck erwecken, den gesamten Anbietermarkt abzubilden.

Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich

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