Das Internetportal Check24 muss Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und umfassender beraten als bisher. Dieses Urteil wurde am Donnerstag in München gefällt und dürfte weitreichende Auswirkungen auf Online-Anbieter haben.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 10.04.2017
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München gegen Check24 einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Das Internetportal Check24 muss vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem muss Check24 deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
Keine Ausnahmen für Online-Anbieter
Der vorsitzende Richter ließ in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So dürfe Check24 beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten, als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.
Das Urteil dürfte insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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