Mit Austrian Standards plus GmbH und IDR Datenschutz Compliance gibt es nun gleich zwei unabhängige, akkreditierte Überwachungsstellen für die Verhaltensregeln („Codes of Conduct“) der Versicherungsmakler gemäß Art 41 Datenschutzgrundverordnung. Versicherungsmakler können sich ab sofort für das Überwachungsverfahren anmelden, so der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.07.2022
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat bei der Versicherungsvermittlung, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten, zu großer Rechtsunsicherheit geführt. Daher hat der Fachverband der Versicherungsmakler in Zusammenarbeit mit der Bundesparte Information und Consulting der WKÖ und anderen Vertretern der Branche die „Codes of Conduct (CoC)“ für Versicherungsmakler gemäß Artikel 40 DSGVO im Herbst 2020 erarbeitet. 2021 wurden diese Verhaltensregeln von der Datenschutzbehörde genehmigt. Sie unterstützen Maklerunternehmen praxisnah bei der verpflichtenden Umsetzung der DSGVO-Regeln.
In einem nächsten Schritt erfolgte die Akkreditierung unabhängiger Überwachungsstellen im Sinne des Art. 41 DSGVO durch die Datenschutzbehörde. Mit Bescheid vom 10. Juni 2022 wurden seitens der Datenschutzbehörde folgende Unternehmen als derartige Überwachungsstellen des Code of Conduct für Versicherungsmakler akkreditiert:
- Austrian Standards plus GmbH
- IDR Datenschutz Compliance e.G.
Versicherungsmakler können sich ab sofort für das Überwachungsverfahren anmelden!
Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz in Österreich und eine Gewerbeberechtigung nach § 94 Z 76 GewO als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten haben, können sich ab sofort für ein Überwachungsverfahren anmelden. Dadurch hat das Maklerunternehmen die Möglichkeit, ein offiziell anerkanntes Zertifikat und ein Gütesiegel durch eine unabhängige Prüfinstanz zu erwerben, das die ordnungsgemäße Einhaltung des Code of Conduct, insbesondere den DSGVO-konformen Umgang mit Adressen und personenbezogenen Daten, bescheinigt.
„Als Interessenvertretung ist es uns 2021 gelungen den Code of Conduct für Versicherungsmakler von der Datenschutzbehörde genehmigen zu lassen. Mit der Akkreditierung von externen Überwachungsstellen ist nun auch der nächste Schritt zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten getan. Mit dem Zertifikat und Gütesiegel haben Sie absolute Rechtssicherheit und sind auch für den „Fall der Fälle“ bestens abgesichert“, erklärt Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler.
„Mit unserer Akkreditierung können wir die Versicherungsbranche ab sofort noch besser dabei unterstützen, mit den Daten ihrer Kunden und Kundinnen verantwortungsvoll umzugehen. Eine laufende Prüfung der Einhaltung der Verhaltensregeln schafft Vertrauen und Transparenz bei Ihren Kunden, gibt Ihnen Rechtsicherheit als Nachweis für die Erfüllung Ihrer Pflichten als Verantwortlicher und kann durch die Datenschutzbehörde auch strafmildernd bei etwaigen allfälligen Verwaltungsstrafen angesehen werden“, ergänzt Dr. Peter Jonas, Director Certification Austrian Standards.
„Datenschutz schafft Vertrauen! Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen muss prozessmäßig und zuverlässig gewährleistet sein, ohne den Geschäftsbetrieb zu beeinträchtigen. Mit unserer effizienten Überwachungstätigkeit stellen wir die Compliance Ihres Unternehmens nachhaltig sicher und schützen Sie so vor der Gefahr hoher Strafen“, so MMag. Johannes Duy, MBA, Rechtsanwalt und Vorstand von IDR, der zweiten Überwachungsstelle.
Für nähere Informationen sowie für die Anmeldung zum Überwachungsverfahren stehen ab sofort die beiden Überwachungsstellen Austrian Standards plus GmbH und IDR Datenschutz Compliance e.G. direkt zur Verfügung.
Foto oben: Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler
Titelbild: © WrightStudio – stock.adobe.com
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