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„Im Prinzip sieht man bei Weiterbildungen immer dieselben Gesichter“

„Im Prinzip sieht man bei Weiterbildungen immer dieselben Gesichter“

20. Juni 2016

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

„Mindestens 15 Stunden berufliche Schulung oder Weiterbildung pro Jahr“ verlangt die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Was bedeutet das für die Praxis, und wie ist die Branche jetzt gefordert? Das wollte AssCompact von Dr. Helmut Tenschert, einem Urgestein beruflicher Weiterbildung in der Branche, wissen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 20.06.2016

Klar sei: Das Umfeld für Vermittler werde immer schwieriger. „Manche Risikobereiche werden nur ungern angesprochen, weil beratungsintensiv und kompliziert“, sagt Tenschert und meint damit unter anderem Manager- und Unternehmerhaftung oder die betriebliche Vorsorge. „Gerade das sind aber Themen, die nach hoher fachlicher Qualifikation schreien und geeignet sind, die Kompetenz des freien Beraters eindrucksvoll unter Beweis zu stellen.“ Andererseits lässt die Beteiligung der Vermittler an regelmäßiger Aus- und Weiterbildung zu wünschen übrig. „Wenn wir ehrlich sind, liegt sie nicht viel höher als bei 10%, wobei es noch ein klares Ost-West-Gefälle gibt“, so Tenschert. Im Prinzip sehe man bei solchen Veranstaltungen „immer dieselben Gesichter“.

Fachgruppen müssen gemeinsamen Weg gehen 

Womit sind die Fachgruppen jetzt gefordert? Einen gemeinsamen Antrag zur Umsetzung der Weiterbildung an den Gesetzgeber hält Tenschert „für eine unabdingbare Voraussetzung“, um praxisgerechte Anforderungen im Interesse aller zu formulieren. „Ich hoffe sehr, dass die Interessensvertreter alles daran setzen werden, um dieses Ziel zu erreichen.“ Gegensätzliche Auffassungen gelte es im Sinne des großen Ganzen zu überwinden. „Nicht weniger als ein wesentlicher Teil der Zukunft der freien Beratung hängt davon ab. Also Scheitern verboten!“

„Innovationskraft der Branche ist überschaubar“

Ein Vorschlag des Juristen: Einheitliche Qualitätsstandards und Lehrpläne für den Berufszugang und die Maklerprüfung. Das braucht auch neue Impulse. „Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich das Umfeld für die Themen Versichern und Vorsorge massiv verändert. In Wahrheit tut die Branche aber noch das gleiche wie vor der Zeit dieser einschneidenden Veränderungen. Die Innovationskraft der Versicherungsbranche ist überschaubar.“

Vom Massengeschäft wird der Makler nicht mehr leben können

Was das 15-Stunden-Ausmaß betrifft, so ist Tenschert „froh, dass es überhaupt eine Mindeststundenanzahl gibt, denn wir hatten bisher für 90% der Vermittler Null! Wir müssen realistisch bleiben: Es bringt auch nichts, wenn wir die Forderung nach dem Doppelten aufstellen.“ In Zukunft wird Weiterbildung jedenfalls unverzichtbar sein – vor allem, weil Makler immer mehr zu Spezialisierung gefordert sind. Denn: „Vom Massengeschäft, in dem sich die Produkte nicht wesentlich voneinander unterscheiden, wird in Zukunft ein Versicherungsmakler nicht mehr leben können.“

Die Weiterbildungspflicht wirft zahlreiche Fragen auf. Wie man sie in der Praxis regeln könnte, und welche Rolle Kontrollen und Sanktionen spielen müssen? Unter anderem darüber spricht Dr. Helmut Tenschert im Interview in der AssCompact Juli-Ausgabe.

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