Einen Blick hinter die Kulissen der Berufsunfähigkeit warfen unabhängige Vermittler und acht Referenten beim Management- und BU-Workshop der Continentale Assekuranz Service GmbH Österreich im Salzburger Hotel Ammerhauser.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 02.05.2018
Die Continentale-Geschäftsführer Mag. Gerfried Karner und Urban Vogt begrüßten die geladenen Geschäftspartner mit einem aktuellen Marktüberblick und Einblicken in die Geschäftsergebnisse des Versicherers. Im Anschluss gab Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben, eine kurzweilige und verständliche Zusammenfassung, welche Auswirkungen die IDD für Vermittler hat. Er erklärte auch, warum die Implementierung in Deutschland anders als in Österreich bereits erfolgt ist: Deutschland habe die nationale Umsetzung bereits früh abgeschlossen, noch bevor es zur Verschiebung auf Oktober 2018 kam. Auf den Vortrag folgten hitzige Diskussionen über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Diagnose Brustkrebs – wie finanzielle Entlastung hilft
Ein berührender Vortrag erwartete die Teilnehmer von Martina Hagspiel, Verantwortliche für Marketing und Kommunikation im Österreichischen Gewerbeverein und Gründerin der Plattform „Kurvenkratzer“. Die ehemalige Versicherungsvermittlerin, die 2010 die Diagnose Brustkrebs bekam, schilderte mit offenen Worten, wie einschneidend die Krankheit ihr Leben veränderte. Auch betonte Hagspiel, wie wichtig es in dieser Phase war, durch die Continentale BU-Versicherung einen Partner zu haben, der die finanziellen Belastungen abfedert.
„Keinesfalls auf Komplizenschaft mit dem Kunden einlassen“
Am Beginn des zweiten Workshop-Tages standen BU-Streitigkeiten vor Gericht auf dem Programm. Die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lederer und Mag. Maximilian Hoff betonten besonders die Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und appellierten an die Teilnehmer, sich nicht zu Empfehlungen beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen hinreißen zu lassen. „Lassen Sie sich als Vermittler keinesfalls auf eine Komplizenschaft mit dem Kunden ein“, so Lederer. Mit Verweis auf die einschlägige Judikatur wurden diverse Haftungsfälle geschildert und diskutiert. Fazit: Je penibler ein Vermittler das Beratungsgespräch dokumentiert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er vor Haftungsfällen geschützt ist.
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