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D.A.S.: Gesetzesnovelle birgt Gefahren für private Onlineverkäufer

D.A.S.: Gesetzesnovelle birgt Gefahren für private Onlineverkäufer

28. Februar 2023

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Seit Jahresanfang 2023 müssen digitale Plattformen wie ebay oder willhaben steuerrelevante Informationen über Privatverkäufe ab einem gewissen Wert an das Finanzamt weitergeben. Privaten Onlineverkäufern sind laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung deshalb verunsichert und empfiehlt im Fall der Fälle, Steuerberater oder die Wirtschaftskammer hinzuzuziehen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 28.02.2023

Was viele nicht wissen: Zu Jahresanfang 2023 ist das Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) in Kraft getreten, welches die Transparenz im Steuerbereich erhöhen soll.

Mag. Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S. Vorstands, erklärt:

"Digitale Plattformbetreiber sind seitdem verpflichtet, steuerrelevante Informationen über Privatverkäufe an die Finanzbehörden zu melden. Die neue Regelung betrifft jene Anbieter, deren erzielte Umsätze 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen oder Anbieter, die mehr als 30 Transaktionen im Jahr über die Plattform getätigt haben. Voraussetzung ist, dass die Bezahlung nachweislich über die Plattform erfolgt ist."

Liegt aufgrund von Onlineverkäufen eine gewerbliche Tätigkeit vor, ergeben sich unter anderem steuer-, haftungs-, sozialversicherungs- und gewerberechtliche Verpflichtungen. Ab Erreichen von bestimmten Einkommensgrenzen können zudem Förderungen, Studien- und Familienbeihilfen wegfallen.

Dienstleistungen und Vermietung davon betroffen

Unter die Leistungen fallen nicht nur über die Plattform verkaufte und bezahlte körperliche Waren, sondern auch persönlich erbrachte Dienstleistungen sowie die Vermietung diverser Verkehrsmittel (wie z.B. Carsharing oder Fahrradverleih) oder von unbeweglichem Vermögen (beispielsweise Wohnungen). Voraussetzung ist, dass die Zahlung über die anbietende Plattform selbst abgewickelt wird (etwa über Paylivery). Nicht vom DPMG betroffen sind demnach Anbieter, die außerhalb der Plattform für ihre Dienstleistungen vergütet werden.

Plattformbetreiber müssen Anbieter außerdem darüber informieren, wenn sie steuerrechtlich relevante Daten an die Finanzbehörden übermitteln. Bei Unklarheiten bezüglich Einkünften und sich daraus ergebenden Folgen empfiehlt die D.A.S., Steuerberater oder die Wirtschaftskammer hinzuzuziehen.

Foto oben: Mag. Ingo Kaufmann, COO D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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