Die D.A.S. Rechtsschutz AG hat ihren Förderpreis an zwei Jungakademiker vergeben. Die mit insgesamt 3.000 Euro dotierten Auszeichnungen gingen an eine historische Betrachtung der Rechtsschutz-Sparte und an eine Arbeit über Leistungspflichten im Insolvenzfall.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.03.2017
Die Jury, bestehend aus dem emeritierten Universitätsprofessor Attila Fenyves, dem ehemaligen D.A.S.-Vorstandsvorsitzenden Franz Kronsteiner sowie den D.A.S.-Prokuristen Rudolf Böck und Markus Messenlehner, begründete ihre Entscheidung mit der praxisbezogenen Aufbereitung der Themen und der „fruchtbaren Verbindung von Wissenschaft und Praxis“.
Preisträgerin Marie-Luise Roj (l.) befasste sich in ihrer Arbeit mit den Ursprüngen des Rechtsschutzgedankens bis hin zur modernen Rechtsschutzversicherung. Dabei betonte sie auch die soziale Funktion der Rechtsschutzversicherung, die „einen erheblichen Beitrag zur Rechtssicherheit“ leiste, „indem sie Zugang zum Recht schafft und soziale Grenzen eliminiert.“ Felix Kernbichler (r.) nahm Leistungspflichten der Rechtsschutzversicherung in der Insolvenz in den Blick. „Die prämierte Arbeit brachte Klarheit in die Fragestellung, ob ein Ausschluss gegen die in der Insolvenzordnung normierte Vertragsauflösungssperre besteht“, sagt D.A.S. Vorstand Ingo Kaufmann (m.).
Auch 2017 Arbeiten gesucht
Der Förderpreis wurde 2006 erstmals vergeben. „Wir unterstützen junge Leute für ihre Ideen, wie Rechtsschutz in Zukunft aussehen kann“, so Kaufmann. „Ganz bewusst haben wir dafür in der Wissenschaft einen Verbündeten gesucht und gefunden“. Auch 2017 wird wieder ein Förderpreis für innovative juristische Arbeiten verleihen.
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