Seit vielen Monaten verhandeln der Fachverband der Versicherungsmakler, das Bundesgremium der Versicherungsagenten und der Versicherungsverband VVO im Hintergrund über gemeinsame Positionen zur Vermittlerrichtlinie IDD, um gegenüber dem Gesetzgeber mit einer Stimme zu sprechen. Nun wurden die Ergebnisse präsentiert.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.03.2017
Änderungen der Rahmenbedingungen im Vertrieb stellen für alle Wirtschaftszweige Herausforderungen dar. Eingriffe in das Verhältnis Industrie - Vertrieb - Kunden sollten daher immer mit der gebotenen Sensibilität erfolgen, um funktionierende Strukturen und Kundenbeziehungen nicht zu gefährden beziehungsweise den Wettbewerb zu behindern.
Heute Nachmittag präsentierte Christoph Berghammer, MAS gemeinsam mit KR Horst Grandits, Obmann Bundesgremium der Versicherungsagenten, und Generali Vorstandsdirektor Arno Schuchter, Vorsitzender des Komitees für Marketing und Vertrieb des VVO, folgende interessenspolitische Positionen, die inhaltlich abgestimmt an das Wirtschaftsministerium kommuniziert werden.
Konsumentenschutz ja, aber keine überbordende Bürokratie
„Die österreichischen Versicherungsmakler stehen für einen transparenten und konsumentenfreundlichen Markt. Der faire Wettbewerb unter den Vermittlern führt zu qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher Beratung“, so Christoph Berghammer. Horst Grandits betonte: „Ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Versicherungsvermittler und persönliche Beratung sichern durchgehend hohe Qualität.“
Arno Schuchter sagte, die österreichische Versicherungswirtschaft bekenne sich zu qualitativ hochwertiger Beratung: „Bei allem Verständnis für Transparenz und Konsumentenschutz sollte es aber auch unser aller Bestreben sein, den bürokratischen Aufwand dabei in einem vertretbaren Rahmen zu halten.“
Die wichtigsten Positionen
- Keine strengeren nationalen Regelungen über die IDD-Normen hinaus
- Keine weiteren Vergütungsvorschriften über die IDD hinaus
- Keine Pflicht zur Offenlegung der Vergütung
- Aufsicht über Versicherungsvermittler weiterhin bei den Gewerbebehörden
- Technikneutralität: Bei der Umsetzung der IDD sollte darauf geachtet werden, dass die Umsetzungsvorschriften nicht bestimmte Kommunikationsformen benachteiligen und moderne, zeit- und kostensparende Kommunikationsmittel ermöglicht werden.
- Streichung der Ausübungsform Versicherungsvermittler und klare Unterscheidung in Versicherungsmakler und Versicherungsagent
- Klare Definition der Versicherungsanlageprodukte
- Anerkennung moderner Technologien der Informationsvermittlung wie etwa e-learning zur Erlangung der geforderten 15 Stunden beruflicher Schulung und Weiterbildung
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