Sie fragen sich, wie die D.A.S. Ihren Kunden bei arbeitsrechtlichen Konflikten helfen kann? Die Antwort sehen Sie hier.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10.03.2017
Jakob L. führt seit vielen Jahren seinen Gemischtwarenhandel. Aufgrund einer Pensionierung musste er vor einem Jahr neues Personal suchen – mit Erfolg: Schon bald hatte er eine auf den ersten Blick engagierte und passende Verkäuferin gefunden.
Doch der Schein trügt. Nach einem halben Jahr entpuppt sich die Verkäuferin als „Fehlgriff“. Sie kommt laufend zu spät, tageweise gar nicht, grundlos, und ist auch im Arbeitsalltag nicht zuverlässig. Es bleibt Jakob L. keine andere Möglichkeit: er kündigt die Mitarbeiterin.
Kurze Zeit später erhält er einen Brief vom Anwalt: Die ehemalige Verkäuferin behauptet nach Beendigung des Dienstverhältnisses, sie hätte noch Anspruch auf Bezahlung von 60 Überstunden. Jakob L. fällt aus allen Wolken.
Sofort ruft er bei der D.A.S. an. Der D.A.S. Jurist im RechtsService beruhigt ihn und empfiehlt einen auf Arbeitsrecht spezialisierten D.A.S. Partneranwalt.
Zum Glück hat L. sämtliche Dienstzeiten seiner Mitarbeiter im Zeiterfassungssystem abgespeichert. Den Vorwurf der ehemaligen Mitarbeiterin kann er also problemlos im Rahmen der ersten Gerichtsverhandlung entkräften. Tatsächlich handelt es sich bei den angeblich 60 Überstunden nämlich um die im Betrieb verbrachten Mittagspausen.
Das Urteil ist klar: Jakob L. hat keine Überstunden zu bezahlen; die ehemalige Mitarbeiterin geht leer aus und muss zusätzlich sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht und worauf Arbeitgeber achten müssen, erfahren Sie hier im AssCompact TV-Kurzvideo mit D.A.S. Partneranwalt Dr. Klaus Dorninger.
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