Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt neue Berichtspflichten für Unternehmen – und damit auch für die Versicherungsbranche. Da Versicherer zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, betrifft dies indirekt auch ihre Geschäftspartner, also die Versicherungsmakler. Doch welche Unternehmen sind konkret betroffen? Wie wird die CSRD umgesetzt, und warum spielt die gesamte Wertschöpfungskette eine Rolle? Der zweite Teil des Beitrages "Der grüne Versicherungsmakler" erklärt die wichtigsten Aspekte der neuen regulatorischen Vorgaben.
Artikel von:

Stefan Chlebnicek
Akad. VersMaklerWU; Betreiber von VersicherungsWiki.at
Die Kernfrage, die man beantworten können muss, ist: „Wie nachhaltig sind Sie?“. In diesem Zusammenhang kommt die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ins Spiel. Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der früheren Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD.
Mit der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitert. Betroffen sind:
- Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von über 40 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro
- Kapitalmarktorientierte KMU
- Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und dort einen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen
Die Einführung erfolgt schrittweise:
- ab 2024: Unternehmen, die bereits nach dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG, berichtspflichtig sind
- ab 2025: alle großen Unternehmen
- ab 2026: alle kapitalmarktorientierten KMU
In Österreich agieren aktuell 43 Versicherungsunternehmen (laut des 2023er Jahresberichts des Versicherungsverbandes). Die Frage, ob das Unternehmen, bei dem man seine Verträge einreicht, gemäß der CSRD berichtspflichtig ist, sollte damit beantwortet sein.
Warum betrifft die CSRD auch den Versicherungsmaklerbetrieb?
Eine der entscheidendsten Neuerungen der CSRD ist der Fokus auf die Wertschöpfungskette. Dies stellt eine wesentliche Veränderung dar, da die Performance im Bereich der Nachhaltigkeit eines Unternehmens nun in enger Verbindung mit jener seiner Partner betrachtet wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr nur ihre eigenen Aktivitäten analysieren und offenlegen müssen, sondern auch jene ihrer Geschäftspartner und Zulieferer.
Dass Versicherer Nicht-finanzielle Berichte abliefern müssen, ist definitiv so. Wer sind aber die Zulieferer eines Versicherers? Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler!
Für unsere Branche hat dies konkrete Auswirkungen: Versicherer, die ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD erstellen, sind verpflichtet, auch die Nachhaltigkeitspraktiken ihrer „Zulieferer“ zu berücksichtigen.
Kurz gesagt: Versicherer, die ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen, müssten auch berücksichtigen, wie nachhaltig ihre Maklerpartnerinnen und -partner arbeiten. Damit rücken die Arbeitsweise, die Geschäftsprozesse und die Nachhaltigkeitsstrategie von Maklerbetrieben erstmalig in den Fokus. Es gilt also zu bewerten, inwieweit ein Makler den Anforderungen an ökologische, soziale und Governance-Standards gerecht wird.
Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Bedeutung von Transparenz und nachhaltigem Handeln, auch in der Versicherungsbranche. Maklerbetriebe stehen damit früher oder später vor der Aufgabe, ihre eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen zu leben und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die CSRD treibt damit zum einen den Umgang mit der individuellen Nachhaltigkeit eines jeden Unternehmens voran, unterstreicht zum anderen aber auch die Verantwortung, die sich alle Beteiligten innerhalb einer Geschäftsbeziehung teilen.
Unter dem Motto: „Kann ich authentisch ein nachhaltiges Produkt verkaufen, ohne selbst nachhaltig zu sein?“, werden Verbesserungen, Transparenz und vor allem die Berichte darüber wesentlich. Kein Unternehmen kann sich dauerhaft dieser Verantwortung entziehen. Unabhängig von Regierungen wird uns das Themenspektrum um die Nachhaltigkeit, vorrangig der Klimawandel, permanent begleiten. Allein durch immer wiederkehrende Elementarschadenereignisse sind wir zunehmend damit konfrontiert. Vor diesem Hintergrund werden Versicherer von ihren Geschäftspartnern künftig spezifische Nachweise über deren Nachhaltigkeits-Engagement verlangen. Maklerbetriebe werden also zunehmend unter Beweis stellen müssen, dass sie aktiv zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweise beitragen. Dazu gehören Maßnahmen wie beispielsweise die Reduktion des Papierverbrauchs durch digitale Prozesse oder der Einsatz umweltfreundlicher Technologien in der täglichen Arbeit. Daraus ergibt sich eine elementare Frage, wenn es um die Bereitstellung relevanter Daten geht: Woher nehmen?
Maklerbetriebe werden angehalten sein, diese zusätzlichen Informationen zu liefern, die Versicherern dabei helfen, deren eigene Berichtsanforderungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsrichtlinien zu erfüllen, wie eben der CSRD. Dies erfordert eine enge Abstimmung und eine gewisse Datenqualität, um den Ansprüchen der Berichterstattung gerecht zu werden.
Wenn es um die jeweiligen Risiken geht, die vom Versicherer eingedeckt werden sollen, wird das erfahrungsgemäß über einen entsprechenden Fragenkatalog erfolgen. Anders sieht es aus, wenn es um den Geschäftspartner selbst, also den Versicherungsmaklerbetrieb geht. Eine der wenigen guten Nachrichten in diesem Bereich ist, dass die Europäische Union gerade für kleinere Unternehmen einen eigenen, vereinfachten Standard vorgibt.
Doch was bedeutet das konkret für Maklerbetriebe? Welche Verantwortung tragen sie in der Wertschöpfungskette der Versicherer, und welche Maßnahmen sind notwendig, um Nachhaltigkeit langfristig in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren? Erfahren Sie im dritten und letzten Teil , der nächste Woche erscheinen wird, wie Maklerbetriebe die Anforderungen der CSRD praktisch umsetzen können – und warum nachhaltiges Handeln weit über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgeht.
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren