Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nutzen immer mehr Versicherungsunternehmen und -vermittler das Internet als Vertriebsmedium für Versicherungsprodukte. Besonders Online-Vergleichsplattformen für Versicherungen sind derzeit bei Kunden sehr beliebt. „Auch sie haben jedoch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten“, so Rechtsanwalt Dr. Ernst Brandl (im Bild) in seinem Rechtstipp in der kommenden August-Ausgabe von AssCompact.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.07.2014
Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nutzen immer mehr Versicherungsunternehmen und -vermittler das Internet als Vertriebsmedium für Versicherungsprodukte. Besonders Online-Vergleichsplattformen für Versicherungen sind derzeit bei Kunden sehr beliebt. „Auch sie haben jedoch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten“, so Rechtsanwalt Dr. Ernst Brandl in seinem Rechtstipp in der kommenden August-Ausgabe von AssCompact.
Online-Vergleichsplattformen haben – wie alle Versicherungsvermittler – eine Reihe von Informations- und Beratungspflichten zu beachten. „Besonders hinzuweisen ist dabei zunächst auf die Deklarationspflicht. Ein Versicherungsvermittler hat seinen Kunden gegenüber offenzulegen, ob er als (Mehrfach-)Versicherungsagent, als Versicherungsmakler oder als Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig wird. Auch Online-Vergleichsplattformen müssen daher auf ihrer Homepage (gut sichtbar) angeben, in welcher Vermittlungsform die Beratung erfolgt“, so Brandl. Neben der Deklarationspflicht normiert die Gewerbeordnung aber auch eine umfassende Beratungspflicht. Das Gesetz legt fest, dass alle Versicherungsvermittler ihre Kunden abgestimmt auf die Komplexität des angebotenen Versicherungsprodukts zu beraten haben. Diese Beratung muss entsprechend den Angaben, Wünschen und Bedürfnissen des Kunden erfolgen.
Dr. Ernst Brandl weiter: „Ein persönliches Beratungsgespräch ist selbstverständlich anders ausgestaltet als eine Beratung über das Internet. Dennoch dürfen lediglich aufgrund der gewählten Vertriebsform keine unterschiedlichen Beratungsmaßstäbe angelegt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob bzw. wie die vom Gesetz für Versicherungsvermittler aufgestellten Beratungspflichten im Internet durch Online-Vergleichsplattformen erfüllt werden können.“
Lesen Sie mehr dazu in der nächsten Ausgabe von AssCompact.
Dr. Ernst Brandl wird beim AssCompact Trendtag 2014 am 18. September zum Thema „Versicherungsverkauf im Internet: Fluch oder Segen“ referieren.
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