Versicherer dürfen sich dem Kfz-Versicherungsvergleich von Portalen wie CHECK24 nicht entziehen. Das entschied das Landgericht Köln, nachdem ein Versicherer geklagt hatte.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.11.2018
Die HUK-COBURG wollte mit seiner Marke nicht mehr im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 erscheinen und brachte deshalb Klage gegen das Portal ein. Diese wurde vom Landgericht Köln abgewiesen: Versicherer können demnach Vergleichsportalen nicht verwehren, ihre Tarife in Echtzeit zum Zwecke des Versicherungsvergleichs abrufen.
Tarife auch ohne Abschlussmöglichkeit im Vergleichsergebnis
Dem Urteil zufolge können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis auf einem Onlineportal angezeigt werden. Das Gericht begründete dies damit, dass es sich bei CHECK24 gerade nicht um einen reinen Preisvergleich handele, sondern „vielmehr um einen weitergehenden Vergleich der verschiedenen Tarife der einzelnen Anbieter“. Für Versicherer bedeutet dies, dass – auch wenn ein Preisvergleich und ein Abschluss ihrer Tarife über das Portal nicht möglich sind – dennoch diese Tarife im Vergleichsergebnis angezeigt werden.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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