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DONAU-Chef Thirring für Naturkatastrophen-Versicherungspflicht

DONAU-Chef Thirring für Naturkatastrophen-Versicherungspflicht

23. November 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Für eine verpflichtende Versicherung gegen Schäden aus Naturkatastrophen sprach sich DONAU-Generaldirektor Dr. Peter Thirring am Mittwoch vor Journalisten aus. Außerdem äußerte er sich zum VKI-Vergleich, von dem die DONAU mit rund 100 Fällen betroffen ist.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 23.11.2017

Die Forderungen der Versicherungswirtschaft lägen schon lange auf dem Tisch – „vielleicht schaffen wir es jetzt, zu Lösungen zu kommen“, sagte Thirring gestern vor Journalisten. Bei Naturgefahren – etwa Stürmen, Hagel oder Überschwemmungen – sieht er den Großteil nicht ausreichend versichert. Es brauche eine Lösung mit Erst- und Rückversicherung sowie im Worst Case einer Haftung des Staates, kombiniert mit einer Versicherungspflicht. Das Modell würde laut Thirring nicht sehr viel kosten, die Risiken aber atomisieren. Die Kosten würden für einen durchschnittlichen Versicherten pro Monat im einstelligen Euro-Bereich liegen. Die Donau Versicherung beispielsweise hat regional unterschiedliche Preise.

Katastrophenfonds nicht ausreichend

Der Katastrophenfonds sei keine ausreichende Lösung, denn der Kunde sei hier nicht Vertragspartner, sondern Bittsteller, meinte Thirring. Die Kunden könnten sich nicht richtig versichern und müssten zum Katastrophenfonds als Bittsteller kommen, das sei eines Landes wie Österreich nicht würdig. Auf Leistungen des Katastrophenfonds besteht kein Rechtsanspruch, sie sind freiwillig und schwanken. Die Versicherungspflicht bei Naturgefahren funktioniere in anderen Ländern.

Zukunftsvorsorge: auch Investitionen in Wohnbau und Infrastruktur

Thirring forderte auch stärkere Anreize für die private Vorsorge. Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge sei an und für sich ein attraktives Produkt, allerdings passten die verpflichtenden Aktienquoten und Garantien nicht zusammen. Er sprach sich für eine Öffnung der Investitionen in den Wohnbau sowie in Infrastruktur aus. Erhöht werden müsste auch der Betrag bei steuerbegünstigter Gehaltsumwandlung von derzeit 300 Euro, der seit Jahrzehnten nicht valorisiert worden sei. „Ideal“ wären für Thirring eine Anhebung auf 1.200 Euro im Jahr, damit könne man bei längerem Ansparen auf eine spürbare Zusatzpension kommen.

Vertragsauflösung wegen Formfehlers „absurd“

Zum Vergleich mit dem VKI puncto Lebensversicherungsrücktritten wegen mangelnder oder nicht erfolgter Belehrungen über das Rücktrittsrecht sagte Thirring, die Donau habe sich der Branchenlösung angeschlossen und sei nicht stark – mit rund 100 Fällen – betroffen. Insgesamt ging es bei dem Vergleich um 7.000 Kunden. Für Thirring ist es absurd, dass jahrelange Verträge wegen eines Formalfehlers aufgelöst werden könnten. Er verwies auf unterschiedliche Rechtsmeinungen zu den Konsumentenschützern, man werde andere Fälle bekämpfen.

Quelle: APA

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