Sie sind selbständig, Sie sind Herr über Ihre Finanzen. Sie entscheiden, welchen Betrag Sie sich privat entnehmen. Dies führt in Maklerbetrieben nicht selten dazu, dass unkontrolliert – ohne Kalkulation – mit der ec-Karte die eigenen Konten geräumt werden.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 17.12.2020
Von Steffen Ritter (Foto)
Wie viel darf es nun sein? Leider gibt es keine pauschale, immer gültige Empfehlung. Das liegt zum einen an verschiedenen denkbaren Rechtsformen, zum zweiten an möglicherweise mehreren Inhabern eines Maklerbetriebs, zum dritten auch an den unterschiedlich hohen Steuersätzen. Deshalb ist die nachfolgende Empfehlung nicht nur grob, Steuerexperten werden bei sich sofort einen Zuwachs an grauen Haaren bemerken.
Verrechnen Sie Ihre laufenden Betriebseinnahmen mit Ihren laufenden Betriebsausgaben. Sie erhalten ein erstes Gefühl für Ihren Gewinn. Dieser Wert ist natürlich weder betriebswirtschaftlich noch steuertechnisch korrekt. Es fehlen zum Beispiel Abschreibungen und verschiedene steuerliche Ansatzformen. Dennoch dient dieser überschlagene Gewinn in den meisten Fällen als Anhaltspunkt für die derzeitige Wirtschaftskraft Ihres Maklerbetriebs.
Empfehlungen, wenn Sie keinen Steuerberater haben
Wenn Sie keinen Berater haben, der Ihnen eine jeweils aktuelle Steuerprognose erstellt, folgende Empfehlung: Entnehmen Sie vom Durchschnittsgewinn, der in Ihrem Betrieb derzeit erarbeitet wird, im Grenzfall höchstens zwei Drittel. Das kann im Zweifel sogar schon zu viel sein, insbesondere in der oberen Steuerprogression reicht das verbleibende letzte Drittel für die steuerlichen Konsequenzen nicht mehr aus. Da jedoch in den meisten Fällen der von uns im Überschlag ermittelte Gewinn durch diverse Gestaltungen nochmals etwas sinkt, ist eine Kalkulation dieser Art nach meinen Erfahrungen für Makler als Anhaltspunkt praktikabel. Für kleinere Makler ist noch einiges an Luft drin. Besser ist aber ...
Nicht Ihr Umsatz, sondern Ihr Gewinn ist Ihr Verdienst!
Entnehmen Sie Ihren Unternehmerlohn nie (gefühlt) von Ihren Provisionseinnahmen. Ihre Einnahmen sind zwar der persönliche Verdienst Ihres Engagements, dies „verdienen“ Sie aber nicht wirklich. Nicht Ihr Umsatz, sondern Ihr Gewinn ist Ihr Verdienst! Vom Gewinn müssen Sie
1. Steuern zahlen,
2. Rendite aufbauen und
3. sich Unternehmerlohn zahlen.
Und zwar genau in dieser Reihenfolge! Kalkulieren Sie also zuerst mit einem Experten Ihre zu erwartende Steuerlast. Planen Sie dann die von Ihnen gewünschte Unternehmensrendite! Bestimmen Sie erst danach Ihren zahlbaren Unternehmerlohn!
Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Jänner-Ausgabe!
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