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Neues EU-Drohnen-Gesetz

Neues EU-Drohnen-Gesetz

17. Dezember 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Der Drohnen-Boom ist gerade in der Weihnachtszeit besonders groß. Wie die Wiener Städtische Versicherung informiert, gilt ab 31. Dezember 2020 jedoch das neue, europaweite Drohnengesetz, das zahlreiche Änderungen bringen wird.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 17.12.2020

Drohnen sind auch als Weihnachtsgeschenk äußerst beliebt und sorgen für staunende Augen unterm Christbaum. Von Spielzeugdrohnen über Mini-Drohnen mit Kamera bis hin zu einem leistungsfähigen Quadrocopter für Profis – die Auswahl an Drohnen ist beträchtlich. Auf die Drohnenkäufer und -halter kommen durch das neue EU-Gesetz, das mit 31. Dezember in Kraft treten wird, viele Neuerungen zu:

Künftig soll keine Drohne ohne passenden Versicherungsschutz mehr in die Luft gehen. Davon ausgenommen ist die Spielzeugdrohne. Denn eine Registrierung bei der Flugbehörde ist künftig nur mehr unter Angabe einer Polizzennummer einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für Drohnen möglich. Daher benötigt jede Drohne eine solche Versicherung, bevor die Online-Registrierung erfolgt. Das sind im Prinzip alle Drohnen ab 250 g Abfluggewicht und auch Drohnen unter 250 g Abfluggewicht, sofern diese mit einem Sensor ausgestattet sind. Auch Drohnen, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sogenannte „High-Speed- oder Race-Drohnen“) oder die bisherigen Minidrohnen (mit einem Abfluggewicht unter 250 g, jedoch mit Kamera) sind dazu verpflichtet.

Die Wiener Städtische bringt mit ihrem Online-Drohnencheck Licht ins Dunkel der Drohnenwelt: „Mit unserem Service kann man mit ein paar Klicks rasch feststellen, in welche Kategorie die Drohne fällt und ob diese registrierungs- bzw. versicherungspflichtig ist“, sagt Wiener Städtische Vorstandsdirektorin Doris Wendler.

Online-Drohnenversicherung abschließen

Für die behördliche Registrierung der Drohne ist eine vorhandene Polizzennummer Voraussetzung. Die Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für Drohnen versichert Personen- und Sachschäden, daraus entstehende Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro. Mitversichert sind der behördlich registrierte Halter und der berechtigte Benutzer von Drohnen in ganz Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Ansprüche aus Verletzungen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sind nicht inbegriffen. Die passende Versicherung können Piloten bei der Wiener Städtische einfach online abschließen, die Absicherung kostet je nach Fluggerät ab 7 Euro pro Monat.

Foto oben: Wiener Städtische Vorstandsdirektorin Doris Wendler

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