7Ob5/25y
Artikel von:

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Bei den als „Erbschaftskauf“, "Erbschaftsschenkung" und „Erbübereinkommen“ bezeichneten Erwerbsvorgängen handelt es sich um Akte der Gesamtrechtsnachfolge, die ausgehend vom Wortlaut des § 70 Abs 2 VersVG kein Kündigungsrecht begründen.
versdb 2025, 18
Allgemein
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