Sie vertreten einen Kunden in einem strittigen Schadensfall, beißen aber beim Versicherer auf Granit? Jetzt zum AssCompact Beratertag am 29. Jänner in Salzburg anmelden! Schadenexperte Reinhard Jesenitschnig berät Kolleginnen und Kollegen den ganzen Tag über bei Fragen zu konkreten Schadensfällen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 14.12.2018
Reinhard Jesenitschnig von der C:M:S Contracta.Makler.Service.GmbH hat sich als Schadenexperte, Buchautor („Der Schaden in der Sachversicherung“) und mit seinen Kolumnen im AssCompact-Magazin einen guten Namen in der Branche gemacht. Er wird zum Thema „Schadenfälle quergedacht – Klauseln und Bedingungen von Versicherungen richtig lesen ist Teil des Erfolges in der Schadenversicherung“ beim Beratertag referieren. Im Fokus stehen dabei außergewöhnliche Schadenfälle aus der Praxis und die Rolle des Versicherungsmaklers im Schadenfall.
Als besonderes Service wird Reinhard Jesenitschnig den ganzen Veranstaltungstag über als Schadenexperte für Beratungen zu konkreten Schadenfällen von Besuchern zur Verfügung stehen.
Der gesamte Tag steht im Zeichen von Wissens- und Produktupdates für unabhängige Vermittler. Die Teilnahme ist für unabhängige Vermittler kostenlos, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Der AssCompact Beratertag bietet
- interessante Keynote-Vorträge – neben Reinhard Jesenitschnig konnte auch der anerkannte Rechtsexperte Prof. Dr. Michael Gruber gewonnen werden. Er referiert über das Thema „Die IDD in der Gewerbeordnung“
- aktuelle Informationen zu Produkten und Services von zwölf namhaften Versicherungs- und Servicegesellschaften: Generali, Wüstenrot, HDI Leben, WWK, UNIQA, VAV, D.A.S., DIE Maklergruppe, NÜRNBERGER, Donau, MUKI und netinsurer – und das im 20-Minuten-Takt
Hier geht´s zum detaillierten Programm!
Jetzt rasch anmelden und kostenlose Teilnahme inklusive kulinarischer Bewirtung sichern! Hier geht´s zur Anmeldung!
PS: Die Keynote-Vorträge wurden für Weiterbildungsstunden im Rahmen der IDD Weiterbildungsverpflichtung eingereicht. Laut Rückmeldung der Fachverbände kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung über die Anrechnung erfolgen, da seitens des Gesetzgebers die Details zur Abwicklung der Weiterbildungsverpflichtung noch nicht definitiv geregelt sind.
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