Knapp 50 % der österreichischen Ehepaare lassen sich scheiden. Um Rechtskonflikte zu lösen oder diesen vorzubeugen, bietet die D.A.S. Rechtsschutz AG den Rechtsschutz für Familienrecht. Der neueste „Fall der Woche“ zeigt wie die D.A.S. bei Streitigkeiten rund ums Besuchsrecht von „Scheidungs-Kindern“ hilft.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12.12.2018
Laut Statistik lässt sich fast jedes zweite Ehepaar in Österreich wieder scheiden und das leider oft nicht im Friedlichen. Die Aufteilung des Vermögens, das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder und die Frage, wer im gemeinsamen Haus wohnen bleiben darf, bieten viel Konfliktpotenzial.
Die D.A.S. hat häufig mit dem Thema Scheidung zu tun. Sei es bei allgemeinen rechtlichen Anfragen, die bei den Juristen der D.A.S. Rechtsberatung unter 0800 386 300 einlangen oder auf Grund konkreter Schadenfällen, bei denen z. B. die D.A.S. Direkthilfe®zur Anwendung kommt. Manchmal sind die Problemfälle auch schon so festgefahren, dass ein spezialisierter D.A.S. Partneranwalt zu Rate gezogen werden muss.
Auch die D.A.S. Kundin Frau F. hat einen D.A.S. Partneranwalt benötigt, als ihr Ex-Mann ihre Besuchszeiten für die gemeinsamen Kinder einschränken wollte. Zum Glück war Frau F. mit dem Rechtsschutz für Familienrecht versichert, der in ihrem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz enthalten ist.
Für Privatkunden ist der Rechtsschutz für Familienrecht in der FamilienWelt inkludiert. Die FamilienWelt lässt sich genau wie die WohnWelt, ArbeitsWelt und VerkehrsWelt mit dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat kombinieren.
Wie das Problem von Frau F. gelöst werden konnte, ist im aktuellen „Fall der Woche“ nachzulesen.
Von der D.A.S. Rechtsschutz AG
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