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Fachverband feierte 20 Jahre Maklergesetz

Fachverband feierte 20 Jahre Maklergesetz

19. Januar 2017

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4 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

 „20 Jahre Maklergesetz“ nahm der Fachverband der Versicherungsmakler zum Anlass, Bilanz zu ziehen und auf kommende Herausforderungen zu blicken. Rund 100 Gäste aus Wirtschaft, Politik und der Versicherungsbranche feierten gestern, Mittwoch, im Palais Trautson in Wien.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 19.01.2017

Gemeinsam mit dem Verband Österreichischer Versicherungsmakler (VÖVM) und dem Österreichischen Versicherungsmaklerring (ÖVM) lud der Fachverband zum Festakt anlässlich 20 Jahren Maklergesetz. „Das Maklergesetz ist eine Erfolgsgeschichte“, betonte Fachverbandsobmann Christoph Berghammer, MAS. Auch wenn es anfängliche Ängste, vor allem vor dem „best advice“, gegeben habe, sei das Gesetz schlussendlich das Beste gewesen, was den Maklern widerfahren konnte – nämlich ein Alleinstellungsmerkmal. Entgegen den damaligen Erwartungen sei die Anzahl der Makler seitdem sogar gestiegen. „Wir stehen in einem ständigen Wettbewerb mit anderen Vermittlergruppen, das Unterscheidungsmerkmal nach außen ist der qualitative Anspruch an uns selbst“.

Maklergesetz war „schon fast prophetisch“

Festredner Em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zog Bilanz über 20 Jahre Maklergesetz. Inhaltlich sei bei der Entstehung des Maklergesetzes weitestgehend an das damals gültige Recht angeknüpft worden, das aber bis zur Kodifikation auf Grund einer völlig unübersichtlichen Rechtsquellenlage oft nur schwer zu erkennen war. „Aus damaliger Sicht mag man aus gutem Grund der Meinung gewesen sein, dass dabei das erforderliche Maß überschritten worden ist.“ Aus heutiger Sicht sei dies, berücksichtige man die neue EU-Richtlinie, „schon fast prophetisch“ gewesen.

Rechts- und Disziplinarkommission in 20 Fällen aktiv

Neben dem Maklergesetz hat der Fachverband weitere Standesregeln beschlossen, die seit 1. Jänner 2017 für alle österreichischen Versicherungsmakler verbindlich gelten. Die im Jänner 2016 aufgestellte Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) behandelte im vergangenen Jahr 20 Fälle – von Verstößen diverser Online-Vergleichsplattformen gegen Konsumentenschutzbestimmungen bis hin zum unzulässigen „Ausspannen“ von Kunden. Für Vorsitzende Dr. Ilse Huber, ehemalige OGH-Vizepräsidentin, hat sich bisher gezeigt, dass die Expertise der Kommission für den Maklerstand insgesamt hilfreich sei und sich die Rechts- und Disziplinarkommission, nach dem Motto „Klare Regeln für alle“, gelohnt habe.

IDD: „Konsumenten profitieren von strengeren Vorschriften“

Ein bevorstehender Meilenstein ist die Umsetzung der IDD in österreichisches Recht, die bis Anfang 2018 über die Bühne gehen soll. „Da die Europäische Richtlinie lediglich Mindeststandards festlegt, profitieren Konsumenten von den strengeren Vorschriften und Pflichten, die national für Versicherungsmakler gelten“, sagt Berghammer. „Wer in Österreich von einem Versicherungsmakler betreut wird, kann höchste Qualität erwarten und erhält neben unabhängiger Beratung auch eine umfassende, kundenorientierte Betreuung.“ Mit den individuellen Regelungen im Maklergesetz, in den Standesregeln und der Rechts- und Disziplinarkommission wolle man auch in den kommenden Jahren das Vertrauen der Kunden in die Versicherungsmakler stärken.

Foto (v.l.): FV-Geschäftsführer Mag. Erwin Gisch; ÖVM-Präsident Ing. Alexander Punzl; em. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg von der Johannes Kepler Universität Linz; Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein vom BMJ; VÖVM-Präsident Mag. Andreas Krebs; FV-Obmann Christoph Berghammer; Bundesspartenobmann Information und Consulting KommR Robert Bodenstein, MBA CMC; Bundesspartengeschäftsführer Information und Consulting Dr. Josef Moser (©Christian Mikes)

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