Dürfen Makler künftig nur noch Provisionen und kein Honorar verlangen? Darüber soll in Kürze das deutsche Bundeskabinett entscheiden, das heute über die nationale IDD-Umsetzung berät. Makler bangen nach dem ersten Gesetzesentwurf um ihre Existenz.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.01.2017
In Deutschland ist die nationale IDD-Umsetzung bereits wesentlich fortgeschrittener als in Österreich. Kurz vor Weihnachten wurde der erste Rentenentwurf veröffentlicht, der bei vielen Marktteilnehmern für Aufsehen gesorgt hat. Denn überraschend wird darin am Provisionsabgabeverbot festgehalten. Es ist also weiterhin verboten, Kunden an der Provision oder Courtage zu beteiligen.
Darüber hinaus wird ein „Honorar-Versicherungsberater“ eingeführt. Für Makler würde das bedeuten, dass sie künftig nur noch von Versicherern vergütet werden dürfen. Ihnen wäre damit der Weg zu einer Vergütung durch ein Honorar verbaut. Wenig verwunderlich, dass nach dieser Ankündigung im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium einiges an Kritik eingegangen ist.
Maklerverband will Vergütung wie in Österreich
So meint etwa der Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (VDVM), für Makler würden erhebliche Nachteile entstehen, während die Rechte des geplanten Honorar-Versicherungsberaters weitreichend wären. Das hätte wettbewerbsverzerrende Privilegien zur Folge. Der Verband tritt dafür ein, dass Makler sowohl für Courtage als auch für Honorar arbeiten dürfen, wie das auch in Österreich der Fall ist.
Quelle: AssCompact Deutschland, bearbeitet durch Redaktion Österreich
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