Die Zurich hat zu Jahresbeginn eine gemanagte fondsgebundene Lebensversicherung aufgelegt. Kunden wählen dabei ihr eigenes Ertrags-Risiko-Verhältnis. Für seinen Ablebensfall kann der Versicherte für begünstigte Personen vorsorgen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 17.01.2017
Entwickelt wurde „Zurich Premium Invest“ gemeinsam von der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft und dem Vermögensverwalter Deutsche Asset Management (DeAM). Das Fonds-Portfolio wird von Investment-Experten der DeAM laufend kontrolliert, überprüft und bei Bedarf umgeschichtet. Das Anlagemodell basiert auf einer dynamischen Wertsicherungsstrategie, die dem I-CPPI-Modell („Individualised Constant Proportion Portfolio Insurance“) folgt. Dieses besteht aus zwei Komponenten: Bei der „Kapitalerhaltung“ wird in risikoärmere Anlageinstrumente wie Anleihefonds investiert. „Wertsteigerung“ zielt darauf ab, Ertragschancen – etwa aus Aktien oder Aktienfonds – an den Kapitalmärkten zu nutzen. Das angestrebte Kapitalsicherungsniveau kann bei Vertragsabschluss zwischen 50 und 80% gewählt werden.
Prämien ab 35 Euro monatlich
Die Mindest-Versicherungsdauer beträgt bei laufender Prämie 15 Jahre. Die Prämienzahlungsdauer kann zwischen fünf und 50 Jahren festgelegt werden. Kunden wählen die Prämienhöhe nach eigenem Wunsch ab mindestens 35 Euro monatlich oder 420 Euro jährlich. Entnahmen sind ab einem Minimum von 500 Euro jederzeit möglich. Bei Bedarf kann die Prämienzahlung über einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt oder der Vertrag prämienfrei gestellt werden. Optional sind ein erhöhter Ablebensschutz oder Absicherungen für Berufsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder –tod abschließbar. Das angesparte Kapital wird am Laufzeitende kapitalertragssteuerfrei wahlweise als monatliche Rente oder als Einmalzahlung – in diesem Fall entfällt auch die Einkommenssteuer – ausbezahlt.
Absicherung für Hinterbliebene
Für die eigenen Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen oder andere Personen, für die man vorsorgen möchte, gibt es mit „Zurich Premim Invest Junior“ eine spezielle Lösung. Zusätzlich zu den Produktmerkmalen von Zurich Premium Invest werden im Fall des Ablebens der versicherten Person die Prämien bis zum Laufzeitende von Zurich weiter bezahlt. Das Produkt kann unabhängig vom Alter der begünstigten Person abgeschlossen werden.
„Dank der Befreiung von der KESt, die aktuell 27,5 Prozent an lukrierten Gewinnen bei Wertpapieren beträgt, sind fondsgebundene Lebensversicherungen weiterhin eine attraktive Veranlagungsform und bringen gleichzeitig den Vorteil der Absicherung im Ablebensfall“, sagt Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes und verantwortlich für Produktentwicklung und Versicherungstechnik bei Zurich.
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