Die österreichischen Pensionskassen steigerten ihre durchschnittliche Performance 2016 um 4,17%. Gestiegen ist auch die Anzahl der Österreicher mit einem Anspruch auf eine Firmenpension und liegt bereits bei über 900.000 Personen. 88% aller Neuverträge kamen 2016 von Klein- und Mittelbetrieben, um die sich die Pensionskassen seit Langem bemühen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 17.01.2017
„Dieses Ergebnis kann in der derzeitigen Niedrigzinsphase und Markt-Volatilität als Sensation bezeichnet werden“, sagt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. Der langjährige Durchschnitt der Performance der Pensionskassen über 26 Jahre liegt aktuell bei plus 5,53% pro Jahr. Insgesamt veranlagen die zehn Pensionskassen ein Vermögen von 21,4 Mrd. Euro und sind der größte private Pensionszahler Österreichs.
Generalkollektivvertrag mit Pensionskassen-Lösung
Optimistisch zeigen sich die Pensionskassen nicht nur im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2017, sondern auch bei den Gesprächen mit den Kollektivvertragspartnern. „Wir orten Verständnis bei den meisten Gesprächspartnern. Wir müssen uns auf die Kombination der Stärken der staatlichen, betrieblichen und privaten Pensionssysteme konzentrieren“, so Zakostelsky. Die Pensionskassen unterstützen den Vorschlag von Bundeskanzler Kern nach einem Generalkollektivvertrag – inklusive Pensionskassen-Lösung. Zugleich sei es wichtig, die zweite Säule des Pensionssystems attraktiver zu gestalten, wie vor kurzem auch von der OECD gefordert. Österreich wurde kritisiert, weil es keine steuerlichen Vorteile für private Pensionsvorsorge gibt. In Österreich sind laut OECD Eigenbeiträge nicht steuerlich absetzbar. Zusätzlich werden die Eigenbeiträge mit der Versicherungssteuer in Höhe von vier Prozent belastet.
Steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge in der 2. Säule
Kurzfristig geht es insbesondere um die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerbeiträge. „Bei den Pensionskassen-Lösungen wäre uns die Gleichstellung der Arbeitnehmer-Beiträge mit den Arbeitgeber-Beiträgen hinsichtlich der Ausnutzung der 10-Prozent-Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit sowie um die Einbeziehung der Eigenbeiträge der Arbeitgeber wichtig: Es sollte Arbeitgebern ermöglicht werden, auch Eigenbeiträge innerhalb der 10 Prozent-Grenze steuerlich geltend zu machen.“ Im Sinne eines „Gesamtkonzepts für alle drei Säulen der Altersvorsorge“ sollten Arbeitnehmerbeiträge an Pensionskassen zumindest in gleicher Höhe wie bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge – das sind aktuell bis zu 2.676,89 Euro – gefördert werden.
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