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Fachverband: „Provisionsverbot wird kommen!“ - Studie beleuchtet zu erwartende Folgen

(Bild: © Sabine Klimpt/Lichtblick KG)

Fachverband: „Provisionsverbot wird kommen!“ - Studie beleuchtet zu erwartende Folgen

24. Februar 2025

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7 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Im Rahmen des Legislativpakets zur Retail Investment Strategy (RIS) plant die EU ein partielles Provisionsverbot – eine Maßnahme, die auch Versicherungsmakler:innen betreffen könnte. Bei der heutigen WKO-Pressekonferenz standen die möglichen volkswirtschaftlichen Folgen dieser Regelung im Mittelpunkt. Der Fachverband der Versicherungsmakler hat hierzu eine Studie in Auftrag gegeben, die unter dem Titel „Die negativen (volks)wirtschaftlichen Auswirkungen eines Provisionsverbots für Versicherungsmakler:innen“ heute von Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M., MBA, vorgestellt wurde.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 24.02.2025

„Ein Provisionsverbot wäre ein massiver Eingriff in den Markt – mit weitreichenden Folgen für Makler, Berater und Kunden gleichermaßen. Wir müssen uns fragen: Ist dieser Schritt wirklich notwendig oder rein ideologisch motiviert?“ – Mit diesen Worten brachte Fachverbandsobmann Christoph Berghammer die zentrale Fragestellung der neuen Studie auf den Punkt.

Die Untersuchung wurde von Prof. (FH) Armin Kammel, Experte für Bankrecht und Finanzmarktregulierung, durchgeführt. Kammel lehrt an der Lauder Business School (LBS) in Wien und ist Ehrenprofessor sowie Fakultätsmitglied an der Donau-Universität Krems (DUK), wo er als Executive Director des Joseph von Sonnenfels Centers für die ökonomische Analyse des Rechts (JvS-Center) tätig ist. Die Studie beleuchtet die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines möglichen Provisionsverbots für Versicherungsmakler:innen. Besonders problematisch ist laut Studie die geplante Anpassung von Artikel 30 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die ein partielles Provisionsverbot für die unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (IBIPs) vorsieht.

„Wir befürchten, dass ein partielles Provisionsverbot für die Vermittlung von IBIPs nach und nach auch auf alle anderen Versicherungsangebote ausgeweitet werden könnte. Eine Änderung der Marktpraxis aus rein ideologischen Gründen ohne überzeugende Evidenz ist schlichtweg abzulehnen“, stellte Berghammer klar.

Warum sind Provisionen wichtig?

Provisionen sind eine etablierte Vergütungsform, die sicherstellt, dass Makler für ihre Beratungsleistung entlohnt werden, ohne dass Kunden hohe Vorabgebühren zahlen müssen. Ein Verbot könnte den Zugang zu Beratung erschweren und insbesondere einkommensschwächere Kund:innen benachteiligen. „Provisionen sind eine völlig legitime Form der Vergütung – sie ermöglichen eine breite Verfügbarkeit von Beratung, auch für jene, die sich keine Honorarberatung leisten können oder wollen“, so Kammel.

Die Studie zeigt zudem, dass ein solches Verbot nicht im Interesse der Konsument:innen ist: Der Konsumentenschutz in Österreich fordert kein Provisionsverbot – dennoch könnte es durch die geplanten EU-Vorgaben Realität werden.

Ein weiteres Problem ergebe sich aus der unklaren Abgrenzung zwischen „ungebunden“ und „unabhängig“ im aktuellen Maklergesetz. Während das Gesetz von „ungebundenen Vermittlern“ spreche, gebe es keine explizite Definition für „unabhängige“ Makler. Diese Unklarheit führe zu Unsicherheiten in der Branche und zur Diskussion, ob eine gesetzliche Anpassung nötig ist, um die Begriffe klarer voneinander abzugrenzen.

„Die aktuelle Gesetzeslage lässt Spielraum für Interpretationen. Manche Makler verstehen sich als unabhängig, doch rechtlich sind sie nur ungebunden. Eine klare gesetzliche Definition wäre hier dringend nötig“, erklärte Berghammer.

Fehlende Kosten-Nutzen-Analyse und ökonomische Risiken

Ein zentraler Kritikpunkt der Studie ist, dass die geplante Reform keine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse beinhaltet.

Die wirtschaftlichen Prognosen des Gutachtens zeichnen ein besorgniserregendes Bild:

  • Die Zahl der Versicherungsmakler:innen würde voraussichtlich drastisch schrumpfen.
  • Die Beschäftigtenzahl in der Branche würde von 14.000 auf 4.200 bis 7.000 zurückgehen.
  • Die industriespezifische Wertschöpfung könnte von 306 Millionen Euro auf etwa 184 Millionen Euro fallen.
  • Mindestens 20 Prozent der Vermittler:innen müssten ihre Tätigkeit einstellen – laut Dr. Kammel eher „die untere Grenze der Bandbreite“.

„Weder gibt es überzeugende Evidenz in den immer wieder als Vorzeigeländer bezeichneten Jurisdiktionen, noch lässt sich aus der ökonomischen Theorie eine Notwendigkeit für ein (partielles) Provisionsverbot ableiten. Die Argumentationslinie der Europäischen Kommission für ein Provisionsverbot ist daher weniger Ausdruck einer objektiv notwendigen Regulierungsmaßnahme, sondern vielmehr als ideologisch motivierte, wettbewerbspolitische Maßnahme einzustufen“, betonte Prof. Armin Kammel.

Strukturelle und wirtschaftliche Nachteile durch ein Provisionsverbot

Das Gutachten stellt klar, dass ein (partielles) Provisionsverbot den Markt destabilisieren und bestehende Vertriebsmodelle einseitig benachteiligen würde. Der Vorschlag sei daher weniger eine sachlich begründete Reform als vielmehr eine politisch motivierte Marktveränderung, die gravierende Folgen für Maklerbetriebe hätte.

Christoph Berghammer stellte unmissverständlich klar: „Aus meiner Sicht wird das Provisionsverbot nach dem Trilog auf dem Tisch liegen. Nachdem sich sowohl Kommission, Rat und Parlament dafür ausgesprochen haben, ist das absehbar. Wir werden in Hinsicht auf die nationale Umsetzung diese Studie heranziehen, um dem österreichischen Gesetzgeber die möglichen schweren Folgen eines Verbots aufzuzeigen und Bewusstsein zu schaffen. Ich kann darüber hinaus jedem Makler, jeder Maklerin raten, penibel darauf zu achten, sich ‚ungebunden‘ und nicht ‚unabhängig‘ zu nennen – in Gesprächen, auf der Website wie auch auf Drucksorten.“

Fachverbandsobmann-Stellvertreter und Konsumentensprecher Rudolf Mittendorfer äußerte ebenfalls Bedenken: „Ein provisionsbedingter Rückgang von Versicherungsvermittelnden führt naturgemäß zu schlechterem Verbraucherschutz. Es ist zu befürchten, dass Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, jedoch ohne professionelle Beratung im Vorfeld. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Versicherungsleistungen nicht bedarfsgerecht und womöglich zu Lasten der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gewählt werden.“

Darüber hinaus müsse man die Kostenstruktur eines Versicherungsmaklers berücksichtigen. „Best advice hat seinen Preis. Was eine qualifizierte Versicherungsvermittlerin oder ein Vermittler alles leistet – von IT-Kosten über Personal bis hin zur Dokumentation –, ist den meisten Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst. Ein Provisionsverbot könnte das Selbstbild und die Arbeit der Makler grundlegend verändern“, erklärte Berghammer in einer Fragerunde nach dem Pressegespräch.

Foto oben v.l.n.r.: Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS, Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M., MBA, Fachverbandsobmann-Stellvertreter und Konsumentensprecher Rudolf Mittendorfer

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