Die neue EU-Vermittlerrichtlinie ist Thema im AssCompact Interview mit Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 14.01.2016
„Dienst nach Vorschrift gab es bei uns im Fachverband in der Vergangenheit nicht und wird es auch in Zukunft nicht geben“ – klare Worte von akad. Vkfm. Gunter Riedlsperger, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler. „Es geht nicht darum, dass wir in der Wirtschaftskammer jedem gefallen, auch nicht im Ministerium oder Parlament. Wir vertreten unsere Interessen, wenn nötig auch vor Gericht.“Im Interview mit AssCompact Herausgeber Franz Waghubinger spricht er darüber, warum die neue EU-Vermittlerrichtlinie Vorteile bringt und wie der Fachverband künftig „Schwarze Schafe“ aus der Vermittlerschaft aufdecken will.
Die neue EU-Vermittlerrichtlinie verpflichtet zur Aus- und Weiterbildung – und zwar alle Mitarbeiter des Maklerbüros. Gut so, meint Fachverbandsobmann Gunter Riedlsperger. Österreichs Vermittler hätten hier einen klaren Startvorteil, weil sie von Haus aus besser ausgebildet seien. „Wenn nun auch die Weiterbildungsverpflichtung für Geschäftsführer und Mitarbeiter hinzukommt, kann das nur im Sinne der österreichischen Versicherungsmakler sein“, so Riedlsperger.
Vor einer überspitzten Umsetzung der EU-Regelung macht sich Riedlsperger keine Sorgen: „In Österreich werden wir das umsetzen, was europarechtlich geboten ist, und auch darüber hinaus gibt es noch weitere Bereiche, die wir uns vorstellen. Jedenfalls wird der Richtlinien-Spielraum in Österreich unserer Einschätzung nach nicht voll ausgenützt.“
Neue Kommission soll Fehlverhalten und Verstöße aufdecken
Auch der Fachverband selbst will künftig noch stärker dafür sorgen, dass die Versicherungsvermittlung ein neues Qualitätsniveau erreicht. Die sogenannte Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) soll dazu beitragen, dass Regeln eingehalten werden und die Branche sich möglichst kundenorientiert nach außen darstellt. „Entwicklungen, die nicht gut sind für die österreichischen Kunden und damit für die Versicherungsmakler, sollen bereinigt werden – auch außerhalb unserer Branche, sprich bei Banken, Versicherern und all jenen, die mit Kunden zu tun haben“, so Riedlsperger. Bei extremen Verstößen könne die RDK Strafanzeigen an Gerichte oder Verwaltungsbehörden erstatten oder auch an die FMA herantreten. „Ob das Versicherer, Banken, Agenten oder Makler sind, ist einerlei. Uns geht es um die Einhaltung aller bestehenden Bestimmungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs.“
Das gesamte Interview mit Gunther Riedlsperger lesen Sie in der AssCompact Jänner-Ausgabe.
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